Kann mir jemand verbindlich sagen, ob der Vermieter bei einem seit 6 Jahren bestehenden Mietvertrag neue Betriebskosten hinzufügen darf? Letzte Abrechnung 2017 war ein Guthaben von € 192, alle anderen Jahre zuvor auch Guthaben. Lt der jetzigen Abrechnung wurden 2 Positionen hinzugefügt und ergibt für mich eine Nachzahlung von € 326?????????
Habe die Nebenkostenabrechnung erst einmal nicht anerkannt.
Kann mir jemand Auskunft über die bestehende Rechtslage geben ?
Vielen Dank.![]()