Hey Leute,
hab schon für ein anderes Thema (Nebenkostenabrechnung) eine Frage gestellt. Dabei hab Ich in meinen Unterlagen gesehen, dass mein Vermieter eine Mieterhöhung von über 40% verlangt hat.
Die Erhöhungsforderung bekam Ich im September 2017, zu zahlen war sie ab März 2018. Begründet wird das mit Anpassung an Mietspiegel und Moderniesirungsarbeiten. Daher dachte Ich mir nix dabei.
Die erhöhte Miete zahl Ich nun schon 6 Monate lang. Dachte: Anpassung an Mietspiegel OK. Erhöhung wegen Modernisierung OK.
Aber wurde vorhin darauf hingewiesen, dass das 40% Erhöhung waren. Laut Kappungsgrenze sind doch nur max 20% zulässig.
Darf der Vermieter das?? Wenn nicht, kann Ich jetzt noch was dagegen machen.
Besten Dank schonmal!!