Hallo. Ich wollte mir gern ein paar Ratschläge einholen.
Folgendes: Wir (3 Personen) wohnen in einer 4 Raum Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag. Der Mietvertrag wurde uns Anfang des Jahres mündlich ausgesprochen. Dabei lag die Forderung bei 350€ Warmmiete. Wir haben Sehr viel auf Eigenleistung sanieren und renovieren müssen (Belege von Baumaterialien vorhanden). Unser Vermieter meinte wir wären über 1 Jahr somit Mietfrei. (- bei der ausgegeben Summe sind wir eigentlich bei 2 Jahren aber naja). Jetzt, wo keine Mieter (3weitere)mehr mit im Haus wohnen - gestorben, wegzug. Möchte er von uns Geld. Im Haus befindet sich noch ein vermieteter Gewerberaum sowie ein vermieteter Lagerraum. Unser Vermieter ist der Ansicht, dass er zu viele Ausgaben hätte (Nebenkosten) die er auf jeden Fall umlegen müsse. Wir wären schlussendlich bei einer Monatsmiete von ca. 700euro warm. (Er möchte sich an dem aktuellen Mietspiegel orientieren (liegt zwischen 4 und 5 Euro pro m2) Wie sieht die Rechtslage dabei aus? Was und wie viel darf er umlegen und in welchem Zeitraum? 165euro würden wir an Nebenkosten ohne warmes Wasser und Heizung bezahlen.(Das kommt noch extra drauf)
(Bei uns in der Stadt liegen die 4 Raum Wohnungen mit 100m2 bei Privatvermietern im Durchschnitt bei 700euro warm (Nebenkosten liegen zwischen 150 und 250euro). Aber da is alles dabei und saniert und teilweise möbliert (Einbauküche, Stellplätze etc.)) Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben. LG und danke im Vorraus.