Mündlicher Mietvertrag - bitte um Ratschläge

  • Hallo. Ich wollte mir gern ein paar Ratschläge einholen.

    Folgendes: Wir (3 Personen) wohnen in einer 4 Raum Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag. Der Mietvertrag wurde uns Anfang des Jahres mündlich ausgesprochen. Dabei lag die Forderung bei 350€ Warmmiete. Wir haben Sehr viel auf Eigenleistung sanieren und renovieren müssen (Belege von Baumaterialien vorhanden). Unser Vermieter meinte wir wären über 1 Jahr somit Mietfrei. (- bei der ausgegeben Summe sind wir eigentlich bei 2 Jahren aber naja). Jetzt, wo keine Mieter (3weitere)mehr mit im Haus wohnen - gestorben, wegzug. Möchte er von uns Geld. Im Haus befindet sich noch ein vermieteter Gewerberaum sowie ein vermieteter Lagerraum. Unser Vermieter ist der Ansicht, dass er zu viele Ausgaben hätte (Nebenkosten) die er auf jeden Fall umlegen müsse. Wir wären schlussendlich bei einer Monatsmiete von ca. 700euro warm. (Er möchte sich an dem aktuellen Mietspiegel orientieren (liegt zwischen 4 und 5 Euro pro m2) Wie sieht die Rechtslage dabei aus? Was und wie viel darf er umlegen und in welchem Zeitraum? 165euro würden wir an Nebenkosten ohne warmes Wasser und Heizung bezahlen.(Das kommt noch extra drauf)

    (Bei uns in der Stadt liegen die 4 Raum Wohnungen mit 100m2 bei Privatvermietern im Durchschnitt bei 700euro warm (Nebenkosten liegen zwischen 150 und 250euro). Aber da is alles dabei und saniert und teilweise möbliert (Einbauküche, Stellplätze etc.)) Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben. LG und danke im Vorraus.

  • Was wurde mündlich vereinbart? Zahlt ihr eine Nebenkostenpauschale oder solltet ihr von Anfang an immer eine Abrechnung bekommen? Gab es Vorauszahlungen?

  • Es wurde vereinbart, dass wir nach dem mietfreien Jahr 350euro monatlich zahlen. Ohne zusätzliche Kosten. Es gab keine Vorauszahlungen. Wir durften 2 1/2 Monate vor Einzug sanieren und renovieren ohne zusätzliche Kosten für uns die der Vermieter erhoben hätte können. Dann stand die ausgegebene Summe fest- welche wir investiert haben. Daraufhin gab es die Absprache 1 Jahr Mietfrei ab Einzug und der war am 1 April 2018. Er war froh das wir alles selbst gemacht haben, so konnte er Kosten für eine Firma sparen.

    Ich habe ihn mehrfach Zwecks einer Nebenkostenpauschale angesprochen aber da hat er sich nicht genau dazu geäußert. Er meinte wir sollen das Haus und den Garten mit pflegen dann wird das mit verrechnet. Also auch anfallende Bauarbeiten mit erledigen.

  • Hallo Sweetlove,

    wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Damit hat der Vermieter die Kosten fuer den Leerstand zu tragen, die darf er Euch normalerweise nicht aufs Auge druecken.

    Schwieriger wird es mit der Miethoehe. Wem hier der Richter glauben wird, laesst sich nicht vorhersehen.

    Auch habt Ihr hier noch ein anderes Problem. Da es nichts Schriftliches gibt und auch noch keine Zahlung geflossen ist, koennte der Vermieter z.B. einfach behaupten, es gaebe gar keinen Mietvertrag. Ob er damit durchkommt ist eine andere Frage, ein Risiko ist es aber allemal.

    Ihr solltet daher versuchen, miteinander zu reden und eine Einigung zu erzielen. Vor Gericht zu ziehen, ist immer ein gewisses Risiko. In Eurem Fall mit ausschliesslich muendlichen Absprachen ist das Ergebnis nicht im Geringsten vorauszusehen.

    Und haltet Eure Absprachen zukuenftig schriftlich fest. Idealerweise in einem Mietvertrag, auch wenn ein Mietvertrag nach HGB in der Regel vorteilhafter fuer den Mieter ist als eine Vorlage eines Vermietervereins.

    cu

    Guenni

  • koennte der Vermieter z.B. einfach behaupten, es gaebe gar keinen Mietvertrag. Ob er damit durchkommt ist eine andere Frage, ein Risiko ist es aber allemal.

    Ja, ich denke das könnte das größte Risiko werden. Wobei natürlich die gemachten Investitionen dagegen sprechen würden. Jedoch wird es auch schwierig, dann den Mieterlass für eine bestimmte Zeit nachzuweisen.

    Ihr solltet einfach so schnell wie möglich versuchen, die mündlichen Vereinbarungen zu verschriftlichen, per Mail würde dann schon besser für euch aussehen. Wenn sich der Vermieter weigert und auf sein Geld pocht, sollte ein Anwalt die Beweislast einschätzen und das Prozessrisiko.

  • Danke für eure Hinweise. Wir hätten auch 3 Zeugen die bei jeweiligen Gesprächen dabei waren. Diese Woche steht nochmal ein Gespräch an. Da werden wir versuchen alles schriftlich fest zu halten. Zukünftige Miete etc. wollte er Bar gegen Quittung von uns haben.

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