Einzug zum 15. Vermieter will ganze NK

  • Guten Tag,

    ich will in eine neue Wohnung zum 15. des Monates einziehen, da mein Arbeitsvertrag auch erst zum 17. beginnt.

    Ich soll die halbe Kaltmiete + aber! die vollen Nebenkosten für den Monat zahlen.

    Meiner Meinung nach rechtswidrig, da kein Anspruch. Was habe ich denn bisher verbraucht?

    Kennt einer diesen Fall mit Paragraphen oder Urteilen?


    ruhigen Sonntag noch:)

    BG

    Oliver

  • Wenn am 15. erst Mietbeginn ist hat der VM auch nur Anspruch auf die Hälfte der NK.

    Sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart ist es aber kein Problem. Zuviel gezahlte NK bekommst Du dann ja zurück.

    Sind auch die Heizkosten dabei würde ich freiwillig etwas mehr an NK zahlen. In wenigen Wochen beginnt die Heizperiode und Du hast keinerlei "Puffer" aus heizfreien Monaten.

    Was habe ich denn bisher verbraucht?

    Gerade mal 4 von insgesamt 17 NK-Arten haben was mit Verbrauch zu tun.

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