Defekte Duschabtrennung erst nach Einzug bemerkt

  • Hallo liebe Community,

    vor rund einer Woche bin ich in eine neue Wohnung gezogen, die unrenoviert übergeben wurde. Im Übergabeprotokoll wurden ein paar kleine Mängel festgehalten, wie bspw. Kratzer im Laminat, geplatzte Fliesen im Bad. etc. Nach den ersten Duschgängen bemerkte ich, dass die Dichtungsgummis der Duschwannenabtrennung nicht mehr ausreichend abdichten und sich große Pfützen vor der Wanne bilden. Das Wasser sammelt sich auch unter der Badtür. Dieser Zustand muss schon länger bestehen, da die Tür im unteren Eck bereits ordentlich aufgequollen und fleckig ist. Außerdem geht die Tür schwer auf, da diese, durch das aufgequollene Holz, über die Fliesen schabt.

    Die Vermittlung der Wohnung erfolgte über die Schwierigertochter in spe. Ich konfrontierte diese nun mit den Mängel, woraufhin mir entgegnet wurde, dass diese Mängel bereits seit 7 Jahren bestehen. Die Duschwannenabtrennung stamme noch vom Vormieter und ich könne gerne eine neue oder einen Duschvorhang etc. anbringen. Auf die Tür wurde nicht speziell eingegangen. Für weitere Auskünfte soll ich den Vermieter kontaktieren.

    Nun stellt sich mir die Frage wie ich mich richtig verhalte. Es kann doch nicht sein, dass ich als neuer Mieter für so einen Mangel aufkommen bzw. ihn selbst beseitigen muss. Darauf müsste ich vor der Anmietung doch sicherlich hingewiesen werden. Übertrieben könnte die Dame ja auch bei jedem Mangel der sich noch herausstellt darauf hinweisen, dass der Vormieter dies und jenes angebracht hätte. Ihr wisst wie ich das meine.

    Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich.

    Besten Dank.

  • Eine undichte Dusche im geschilderten Ausmaß ist ein Mangel, der vom Vermieter behoben werden muss. Dass das vom Vormieter stammt ist nicht dein Problem, weil das eben mitvermietet worden ist.

    Den Vermieter in Kenntnis setzen, eine Frist setzen von 2 Wochen für die Behebung und abwarten. Falls nichts passiert, Ersatzvornahme ankündigen.

    Eine Mietminderung sollte im Bereich von 2-3% möglich sein.

  • Nun stellt sich mir die Frage wie ich mich richtig verhalte.

    Ich persönlich würde da entweder eine Tube Silicon, bzw. eine eine neu Gummidichtung für jeweils ein paar Euro besorgen. Alternativ kann man natürlich auch sofort den Konflikt mit dem Vermieter suchen. Kommt 1Woche nach Einzug bestimmt gut.

    Ansonsten ist aber der Vermieter dein Ansprechpartner für evtl. Mängel.

  • Ich würde hier auch nicht unbedingt die Konfrontation mit dem Vermieter suchen. Eine Tube Silikon kostet keine 2€, so dass man das ohne großen Aufwand selbst beheben kann.

    Hinsichtlich der Tür wäre es nur wichtig, dass dieser Mangel nachträglich protokolliert, bzw. dem Vermieter gemeldet wird. Nicht, dass es bei einem späteren Auszug zu einem bösen Erwachen kommt.

    Wenn man sich doch streiten will: Steht im Mietvertrag/Protokoll nicht explizit geschrieben, dass diese Abtrennung vom Vormieter übernommen wurde, gilt diese als Teil der Mietsache und unterliegt folglich der Instandhaltungspflicht des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für eure Antworten.

    @ Philipp: Im Übergabeprotokoll steht nichts bezüglich der Tür und auch zur Abtrennung ist kein Vermerk.

    @ Leipziger82: Mit einer Tube Silikon ist es hier nicht getan, weil nicht die Fugendichtung vom Rahmen zur Wand defekt ist, sondern die Gummidichtung/Gummilippe die auf der Wanne aufliegt. Und die Badtür kann nur schwer geöffnet werden, weil sie über den Boden kratzt/schabt.

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