Vielen Dank für die Antwort, bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass die Verjährungspflicht auf jeden Fall gilt, wollte aber lieber nochmal nachfragen.
Was meint ihr wie man jetzt am besten vorgeht? Hatte dem Vermieter mitgeteilt, dass ich nicht mit meinem Mieterkonto im Rückstand bin, sondern sogar noch Geld vom Vermieter bekomme, da die Abrechnung ja verjährt ist. Habe auch eine Frist gesetzt, kam aber keine Rückmeldung mehr vom Vermieter.
Sollte ich jetzt für die Forderung einfach nochmal eine Frist setzen und wenn die auch verstreicht, darf ich dann den Betrag (mit Ankündigung) einfach von der Miete abziehen? Und ist das empfehlenswert? Oder sollte ich lieber zusehen (notfalls via Mahnbescheid), dass ich den Betrag vom Vermieter überwiesen bekomme?
Achso noch zur Erklärung, warum ich vom Mieter Geld fordere. Die letzten Nebenkostenabrechnungen waren alle mit Guthaben für mich, welches ich vom Vermieter aber nie erhalten habe, da dieser es wohl einfach mit meinen verjährten "Altschulden" verrechnet hat.
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Grace