Neuer vermieter neue Wohnung alter Mietvertrag gültig

  • Hallo,
    mein Mann & ich bräuchten dringend mal eure Hilfe.

    Und zwar haben wir vor ein paar Jahren einen neuen Vermieter bekommen & mussten auch in eine andere Wohnung auf derselben Etage ziehen. Allerdings haben wir nie einen neuen Mietvertrag bekommen (es ist ja schließlich auch eine andere Wohnung). Wir wollen nun ausziehen. Haben wir trotzdem die Kündigungsfristen einzuhalten oder besteht in diesem Fall keine Kündigungsfrist für uns?
    LG Janett

    PS: Wie gesagt als der Eigentümer gewechselt wurde (was übrigens 3 Mal geschah immer mit dem alten Mietvertrag) mussten wir auch die Wohnung wechseln.

  • Hallo Fellnase,

    vorab: Sachen gibt's...:confused:

    "Und zwar haben wir vor ein paar Jahren einen neuen Vermieter bekommen & mussten auch in eine andere Wohnung auf derselben Etage ziehen."
    Ihr "musstet garnicht.

    "Allerdings haben wir nie einen neuen Mietvertrag bekommen"
    Es hätte genügt, in den vorhandenen MV einen entsprechenden Zusatz aufzunehmen.

    "Wir wollen nun ausziehen. Haben wir trotzdem die Kündigungsfristen einzuhalten"
    Ja. Es könnte durch konkludentes Handeln eine "Umdeutung" des alten MV stattgefunden haben.

  • Egal ob man davon ausgeht, dass der alte Mietvertrag für die neue Wohnung übernommen wurde - oder ob ein neuer mündlicher Vertrag geschlossen wurde.
    Die gesetzlichen Kündigsfristen sind weiterhin gültig!

    Übrigens haben Eigentümerwechsel ohnehin keine Wirkung auf den Mietvertrag. Der neue Eigentümer übernimmt diesen automatisch.

  • Aber wie kann ein Mietvertrag für eine andere Wohnung gültig sein, wenn man dann wieder in einer anderen Wohnung wohnt?
    Das verstehe ich leider nicht.

    Das bei Eigentümerwechsel u.s.w. alles bestehen bleibt das wissen wir.
    Aber wenn man dann in eine andere Wohnung muss ohne neuen Mietvertrag & das dann Bestand haben soll verstehe ich leider nicht.

    Könnte mich da wer nochmal aufklären.
    LG Janett

    PS: Es gab keine Vereinbarungen, keine Änderungen etc.

  • Aber wie kann ein Mietvertrag für eine andere Wohnung gültig sein, wenn man dann wieder in einer anderen Wohnung wohnt?
    Das verstehe ich leider nicht.


    Na bitteschön, dann hast Du für die neue Wohnung eben keinen schriftlichen, sondern eine mündlichen MV. Ändert nichts an der gesetzlichen Kündigungsfrist.

  • Sorry aber es gibt auch keinen mündlichen MV.
    Uns wurde damals nur gesagt wie sollen in die andere Wohnung (Appartment) ziehen, da sich die einzige richtige Wohnung angeblich besser vermieten lässt.

  • Sobald ihr euch einig seit, wer welche Vertragsleistung übernimmt - und sei es nur a) Vermieter stellt dir die Wohnung zur Verfügung und b) du zahlst dann eine Summe X - habt ihr einen mündlichen Mietvertrag.

    Aber da auch keine weiteren Ansprachen erfolgt sind, kann man davon ausgehen, dass der alte Mietvertrag mit den dort getroffenen Vereinbarungen, wie z.B. auch die Höhe der zu zahlenden Miete, für die neue Wohnung übernommen wurde.

    Und es spielt auch keine Rolle. Nochmal: Die Kündigungsfristen stehen im Gesetz und haben somit auch für euch Gültigkeit.

  • Auch wenn kein schriftlicher Mietvertag geschlossen wurde so entsteht ein Mietverhältnis mit der Aushändigung der Objektschlüssel. In Ihrem Fall wurde somit mit der Aushändigung der Wohnungsschlüsse ein mündlicher Mietvertrag für die Ersatzwohnung geschlossen. Aber auch für mündliche Mietverträge gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

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