Beiträge von Fellnase

    Hallo,
    ich hoffe uns kann jemand helfen.

    Letztes Jahr am 01.04. sind wir in ein kleines Haus zur Miete gezogen.
    Das Haus gehört einer Erbengemeinschaft, die bei unserem Einzug alles an einen Wohnungsverwalter abgegeben haben.

    Vor 2 Tagen haben wir nun unsere erste BKA bekommen für 270 Tage.
    Mit aufgeführt ist die komplette Öllieferung von 880,00€ obwohl wir ja auch jeden Monat NK Warm zahlen (das waren für die 9 Monate über 600,00€).

    Nun wollte ich wissen, ob es Rechtens ist, dass uns die 880,00€ komplett angerechnet werden können / müssen oder ob das so wie ich das sehe ein Doppel Gemoppel ist?
    Aber dann frage ich mich warum wir eh NK Warm zahlen (also Heizung).

    Unser Warmwasser bekommen wir übrigens über so einen Durchlauferhitzer der glaube ich über Strom läuft.

    Gruss Janett

    Aber wie kann ein Mietvertrag für eine andere Wohnung gültig sein, wenn man dann wieder in einer anderen Wohnung wohnt?
    Das verstehe ich leider nicht.

    Das bei Eigentümerwechsel u.s.w. alles bestehen bleibt das wissen wir.
    Aber wenn man dann in eine andere Wohnung muss ohne neuen Mietvertrag & das dann Bestand haben soll verstehe ich leider nicht.

    Könnte mich da wer nochmal aufklären.
    LG Janett

    PS: Es gab keine Vereinbarungen, keine Änderungen etc.

    Hallo,
    mein Mann & ich bräuchten dringend mal eure Hilfe.

    Und zwar haben wir vor ein paar Jahren einen neuen Vermieter bekommen & mussten auch in eine andere Wohnung auf derselben Etage ziehen. Allerdings haben wir nie einen neuen Mietvertrag bekommen (es ist ja schließlich auch eine andere Wohnung). Wir wollen nun ausziehen. Haben wir trotzdem die Kündigungsfristen einzuhalten oder besteht in diesem Fall keine Kündigungsfrist für uns?
    LG Janett

    PS: Wie gesagt als der Eigentümer gewechselt wurde (was übrigens 3 Mal geschah immer mit dem alten Mietvertrag) mussten wir auch die Wohnung wechseln.

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