SUV zu groß für Stellplatz

  • Wir haben unserer Mieterin die Nutzung des Stellplatzes neben unserer Garage erlaubt und dies auch "ohne Aufpreis" im Mietvertrag schriftlich fixiert, d.h. die Wohnung war ursprünglich ohne Stellplatz angeboten. Ich hatte bei der Wohnungsbesichtigung auf die Frage der Mieterin nach Nutzung des Stellplatzes mündlich mit den Worten "Solange es kein SUV ist" zugestimmt. Sie fuhr damals einen Opel Corsa. Nun hat sie sich einen SUV gekauft und wir haben erhebliche Mühe, aus der Garage zu kommen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Danke für Tipps.

  • Da der Stellplatz mit im Mietvertrag aufgenommen worden ist, bilden diese eine rechtliche Einheit, die nicht getrennt von einander gekündigt werden können. Es gibt also keine rechtliche Möglichkeit den Stellplatz isoliert vom Mietvertrag kündigen. Auch wird man den Mietvertrag nicht kündigen können, weil die Mieterin jetzt ein größeres Auto hat.

    Solange ihr die Garage verlassen könnt liegt auch keine Einschränkung vor, welcher Anknüpfungspunkt hätte sein können.

  • Wohnt ihr in einem Zweiparteienhaus? Dann könntest du mit einer verlängerten Kündigungsfrist den aktuellen Mietvertrag incl. Stellplatz kündigen und einen neuen ohne Stellplatz anbieten. Aber es besteht natürlich das Risiko, dass du dann auf Mietersuche gehen musst, wenn die Mieter sich daraufhin eine andere Wohnung suchen.

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