Hallo,
meine Therme hier ist mittlerweile 31 Jahre alt und ziehmlich kaputt. Sie fällt häufig aus und ich bekomme teilweise 220 V ab wenn ich sie wieder in Betrieb setzen muß. Ich soll sie komlett offen lassen (ohne Abdeckung). Sie wurde seit mindestes 15 Jahren nicht mehr gewartet. Mein Hausverwalter weiss darüber schon seit Januar 2018 bescheid und hat es nach zahlreichen Beschwerden meinerseits immer wieder aufgeschoben ("Ich kümmere mich drum" und dann passierte gar nichts). Bis August 2018 ging da so weiter. Nun teilte mir der Verwalter mit, dass eine neue Therme dem Vermieter zu teuer wäre. Seit einem Monat soll angeblich eine Handwerker vorbeikommen (ich glaube nicht, das dieser auch ausgebildet ist, im ganzen Haus kommen immer nur irgendwelche Frickler und dann sind die Reparaturen nach kurzer Zeit wieder kaputt). Nun soll ich den Handwerker anrufen, nach er sich bereits 3 Mal nicht gemeldet hat).
Jetzt meine eigentliche Frage: Im jeztigen Zustand bezahle ich mein Erdgas bei einem von mir bestimmten Anbieter selbst (eigener Zähler). Nun soll geprüft werden, ob ich nicht an die Zentralheizung angeschlossen werden kann, da es ja biliger sein könnte als eine neu Therme. Die Zentralheizung dieses Hauses wird von einem städtischen Unternehmen versorgt und das ist natürlich extrem teuer.
Ist das rechtlich so in Ordnung? Ist das Argument "Ist ihm zu teuer" so in Ordnung?
Auch wenn man bedenkt, das die Renovierungskosten wahrscheinlich an mir hängen bleiben, wenn die Therme abgebaut ist etc.
Ich wollt nur mal eure Sichtweise der Dinge erfahren, bevor ich mich beim Mieterbund anmelde.
Danke im Voraus,
Gruß Johannes