Vermieter verweigert Instandsetzungs/Modernisierungsarbeiten im MFH

  • Hallo,

    meine Schwiegermutti (81) wohnt in ihrer Wohnung in einem MFH (sog. Neubaublock) über 50 Jahre.

    Sie hat jetzt ein Schreiben der Wohnungsverwaltung erhalten, in dem angekündigt wird, dass aufgrund fehlender Mittel keine Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Heißt das, dass der Vermieter auch keine Reparaturarbeiten z.B. in der Wohnung mehr machen muss? Was ist mit seiner Pflichterfüllung des Mitvertrages? Kann die durch solch ein Schreiben außer Kraft gesetzt werden? Letztendlich ist das Ziel des Vermieters, den Block freizuziehen und evtl. abzureissen. Die Mieter wollen aber, meist auf Grund ihres Alters, nicht mehr umziehen und sind zufrieden, wenn der normale Alltag in den Wohnungen funktioniert. Übrigens werden freie Wohnungen vom Vermieter geblockt und Bewerber abgewiesen.

    Danke für Eure Antworten

    Froesi

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  • Wenn dort geschrieben steht, dass keine Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden, dann will der Vermieter hier wohl kein Geld ausgeben.

    Letztendlich kann er hier aber schreiben, was er will. Er hat nach § 535 BGB eine Instandhaltungspflicht.

    Kommt er dieser nicht nach, dann kündigt man eine sogenannte Ersatzvornahme an, d.h. man beauftragt selbst einen Handwerker und zieht die Kosten von der Miete ab.

    Blöd wird es nur dann, wenn größere Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, die nicht mit der Miete verrechnet werden können (Reparatur Heizung).

    Ansonsten interessiert sich bestimmt auch die Lokalpresse über solche netten Schreiben des Vermieters....

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Er kann sich nicht um Reparaturen oder Instandhaltungen drücken, das ist rechtlich nicht möglich. Allerdings kann er auf diese Weise sehr wohl Mieter mürbe machen und nach und nach zu bringen, auszuziehen. Wenn größere Sachen anstehen oder Instandhaltungen, die alle oder zumindest mehrere Parteien betreffen, hat man es sehr schwer.

    Je nachdem, wie viele Mieter noch dort wohnen, fährt man ggf. besser, sich auf eine größere Abstandszahlung für den eigenen Auszug zu verständigen. Massiv steigende Heizkosten, weil die Heizung nicht mehr effizient läuft, außenherum Leerstand herrscht und damit wenig bis nicht geheizt wird...

    Viele Vermieter sind da durchaus zu ordentlichen, 5-stelligen Summen bereit. Evtl. kommt der Vermieter sonst früher oder später mit einer Verwertungskündigung. Ob man sich damit mit 81 noch herumschlagen will, ist jedem selbst überlassen.

    Zu Modernisierungen ist der Vermieter nur in geringem Umfang verpflichtet, da gibt es nur einige wenige Pflichten nach EnEV.

  • Danke für die Antworten. Ich werde damit hoffentlich meine Schwiegermutti und auch andere Nachbarn etwas beruhigen können.

    Dass wir um jede Reparatur kämpfen werden müssen, ist uns eh klar.

    An die Regionalzeitung haben wir dieses Schreiben auch schon gegeben.

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