Hallo,
meine Schwiegermutti (81) wohnt in ihrer Wohnung in einem MFH (sog. Neubaublock) über 50 Jahre.
Sie hat jetzt ein Schreiben der Wohnungsverwaltung erhalten, in dem angekündigt wird, dass aufgrund fehlender Mittel keine Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Heißt das, dass der Vermieter auch keine Reparaturarbeiten z.B. in der Wohnung mehr machen muss? Was ist mit seiner Pflichterfüllung des Mitvertrages? Kann die durch solch ein Schreiben außer Kraft gesetzt werden? Letztendlich ist das Ziel des Vermieters, den Block freizuziehen und evtl. abzureissen. Die Mieter wollen aber, meist auf Grund ihres Alters, nicht mehr umziehen und sind zufrieden, wenn der normale Alltag in den Wohnungen funktioniert. Übrigens werden freie Wohnungen vom Vermieter geblockt und Bewerber abgewiesen.
Danke für Eure Antworten
Froesi
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