Beiträge von Xyzabc

    Guten Morgen und herzlichen Dank für die Antworten.

    Wir waren gestern zur Rechtsberatung beim Mieterbund - übrigens bei einer echten Juristin, das war ja hier im Forum auch schon mal Thema - und sie hat das auch so erläutert wie Sie.

    Für Menschen, die vlt. auch so ein ähnliches Problem haben und hier nach Antworten suchen werden, würde ich unseren Umgang damit gerne etwas näher erläutern.

    Was die Störungen betrifft, werden wir diese schriftlich dokumentieren und der Gemeinde folgenden Text (plus zukünftige weitere Störungen) zukommen lassen:

    "Wir zeigen hiermit auch schriftlich an, dass es am späten Abend des [Datum] zu einem durch uns veranlassten Polizeieinsatz auf dem Grundstück [Adresse] kam. Anlass hierfür waren zwei Personen, die das Grundstück über einen Weg betraten, den der Vermieter nicht als Privatweg gekennzeichnet hat und der von vielen Personen als Abkürzung zur Überquerung des Gundstücks benutzt wird. Eine dieser Personen betrat den Garten des Grundstücks, verursachte eine Lärmbelästigung, riss eine der Pflanzen heraus, entblößte sein Geschlechtsteil und beleidigte und bedrohte uns sowie die ebenfalls anwesende [Namen der Beteiligten]. Wir, [unser Name], haben daraufhin bei der Polizei eine Anzeige erstattet.

    Wir bitten Sie, alle Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, die oben genannten Mängel zu beseitigen. Die Miete wird ab sofort nur unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten."

    Die Anwältin riet uns außerdem, die Gemeinde darauf aufmerksam zu machen, dass es ja auch in deren Interesse liegt, zumindest ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg, betreten auf eigene Gefahr" oder Vergleichbares anzubringen. Damit wird nicht haften, haben wir das Schriftstück ergänzt mit folgendem Zusatz:

    "Des Weiteren bitten wir Sie, uns hiermit zu bestätigen, dass wir für den über das Grundstück führenden Weg keine Verkehrssicherungspflicht haben und für eventuelle Schäden an und von Dritten nicht haftbar sind." Dieses werden wir uns von der Gemeinde unterschreiben lassen.

    Wenn das in Ordnung ist, würde ich gerne zukünftig davon berichten, wie es weiter geht, damit auch andere Leser etwas davon haben.

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße

    Danke für die schnelle Antwort.

    Also es kam immer mal wieder zu Störungen. So schlich sich neulich Nacht ein Betrunkener durch die Büsche, als die Mieterin des Gartens auf ihrer Terrasse saß. Diese Woche war ebenfalls ein Betrunkener im Garten und wollte sich dort mit seiner Freundin auf der Terrasse vergnügen. Auf wiederholte und vergebliche Aufforderung der Mieterin und unsererseits, er möge den Garten bitte verlassen, wurde er verbal ausfällig, beleidigte uns übel, drohte die Scheiben einzuwerfen und wieder zu kommen ("Dann f**** ich euch alle!") und trat gegen die Haustür. Später kam er sogar noch mal wieder, brüllte herum und entblößte sein Geschlechtsteil. Wir hatten die Polizei angerufen, aber die braucht ja immer eine Weile. Wir haben dann Anzeige erstattet. Reicht das als Beeinträchtigung?

    Wir hatten das der Pastorin geschildert, es tue ihr auch sehr leid, aber unternehmen werde man nichts, das sei Sache der Polizei.

    Und noch einmal die Frage: Hat denn die Mieterin des Gartens hier das Recht, den Weg zu blockieren und Leute des Grundstückes zu verweisen?

    Herzlichen Dank!

    Entschuldigung wegen des umständlichen Titels.

    Falls es unklar beschrieben war: Also es handelt sich tatsächlich um einen Gartenweg, bestehend aus einer Doppelreihe dieser quadratischen Betonfliesen, die sich viele Leute in den Garten legen. Es ist kein Bürgersteig oder so etwas (Wobei ich das auch sehr merkwürdig finden würde, wenn man einen kleinen Garten vermieten könnte, der von einem Bürgersteig in zwei Teile geteilt wird. Aber ich bin ja keine Juristin.).

    Viele Grüße und noch einen schönen Abend an alle!

    Hallo!

    Wir haben ein etwas komplizierteres Problem:

    Wir haben eine Wohnung in einem Gemeindehaus gemietet, welches noch von einer anderen Mieterin bewohnt sowie auf der anderen Seite des Hauses Büros der Mitarbeiter der EKD enthält. Direkt vor der Haustür ist ein kleiner Garten, den die andere Mieterin im Haus gemietet hat und laut Mietvertrag auch pflegt. Über den Garten führt ein kleiner Weg, der die Straße mit dem Kirchhof verbindet. Dieser Weg wird von allen möglichen fremden Personen als Abkürzung genutzt. So wird der Garten teilweise nachts von Betrunkenen frequentiert. Mit anderen Worten: Jeder geht dort nach Gutdünken jeder Zeit ein und aus. Die Mitbewohnerin blockiert den Weg mit Blumenkübeln, die vom Kirchenvorstand und Diakon immer wieder zur Seite geräumt werden. Auch wird von Seiten der EKD Druck gemacht, der Weg habe frei zu bleiben, er sei öffentlich. Sowohl die Büros als auch die Kirche sind jedoch leicht von der normalen Straße aus betretbar, es ist nur etwas umständlicher, von einem Gebäude zum anderen zu kommen.

    Meine Frage: Hat die Kirche hier tatsächlich ein Anrecht, darauf zu bestehen, dass der Weg öffentlich ist? Ich war der Meinung, ein Privatgrundstück ist dann im Besitz des Mieters, der allein entscheidet, wer dieses Grundstück betritt. Sehe ich das falsch, dass das Betreten des Grundstückes durch Dritte Hausfriedensbruch ist?

    Leider möchte unsere Nachbarin keinen Ärger mit der Kirche. Daher meine Frage: Haben wir als Mieter der Wohnung, jedoch nicht des Gartens, hier irgendwelche Rechte? Als wir die Wohnung mieteten, war überhaupt nicht abzusehen, dass das ein quasi-öffentlicher Weg ist. Auch wurde uns von Seiten der Maklerin die Nutzung des Gartens zugesagt, was sich im Nachhinein als falsch herausstelle.

    Wir würden uns sehr über Hilfe freuen! Vielen Dank schon einmal!

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