Ehemann zieht aus, Vermieter sagt ich muss auch raus

  • Hallo,

    ich bin gerade in heller Panik und hoffe, dass ich alles Notwendige schreiben kann.

    Mein Mann trennt sich von mir und wird ausziehen. Wir beziehen derzeit ALG II und bewohnen eine 3 Zimmer-Wohnung, in der ich gern bleiben möchte. Die Bruttokaltmiete der Wohnung liegt 129,60 über der Mietobergrenze für die Stadt, in der ich wohne. Der Vermieter sagt, dass wenn mein Mann seinen Teil des Mietvertrags kündigt, ich eine Bestätigung vom Jobcenter vorlegen muss, dass die Miete übernommen wird. Wenn nicht, muss ich aus der Wohnung raus.

    Ich habe ein Gewerbe und die ersten Einnahmen kommen herein. Es wird so sein, dass ich dann wohl recht schnell aus dem ALG II-Bezug herausfallen werde oder zumindest genug hinzuverdienen würde. Der Vermieter meint, dass sei nicht Sicherheit genug.

    Wie gesagt, ich bin gerade so panisch, dass mir fast die Luft wegbleibt. Ich verliere gerade wirklich alles.

    Kann der Vermieter (eine BG) mir kündigen, sobald mein Mann seinen Teil der Mietvertrags kündigt?

    Viele Grüße

    Emma

  • Kann der Vermieter (eine BG) mir kündigen, sobald mein Mann seinen Teil der Mietvertrags kündigt?

    Die Frage ist etwas falsch formuliert. Wenn dieser Mietvertrag von Mann und Frau gemeinsam abgeschlossen wurde, dann kann er auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden. Und dann kann der Vermieter mit dem übrig gebliebenem Partner einen neuen Vertrag abschließen.

    Und wie es sich im Vorfeld anhört ist beim Vermieter kein großes Entgegenkommen zu spüren, sich auf dieses Risiko einzulassen. Dass für eine Person die Obergrenze bei 45m² Wohnungsgröße liegt, ist dir sicherlich bekannt. Ich sehe sehr schwarz, ob das Jobcenter deinen "Wohnen bleiben Wunsch" unterstützt.

  • er Vermieter sagt, dass wenn mein Mann seinen Teil des Mietvertrags kündigt, ich eine Bestätigung vom Jobcenter vorlegen muss, dass die Miete übernommen wird.

    Es stellt sich hier zunächst die Frage, mit wem wurde der Mietvertrag abgeschlossen? Nur mit dem Mann oder stehst du auch mit im Mietvertrag?

    Weiterhin könnte hier ein Anspruch nach § 1361b BGB im Raum stehen. Wobei hier natürlich noch das Jobcenter eine Rolle mitspielt wegen der Miete, dazu kann ich aber nicht groß was sagen.

  • Wir stehen beide im Mietvertrag.

    Und ich kann mir die Wohnung leisten, sobald jetzt endlich die ersten Einnahmen einrollen. Könnte sogar die Miete 2 Jahre im voraus bezahlen. Wenn ich aus der ALG II-Leistung herausfalle, habe ich mein Einkommen als Selbstständige. Aber der Vermieter meint, das wäre zu unsicher. Das ist kein privater Vermieter, sondern eine WBG.

  • Dazu kommt, dass wir nicht streiten. Für ihn ist klar, dass er auszieht und ich hier bleibe. Wenn ich das jetzt richtig recherchiert habe, dann kann der Vermieter nichts machen, wenn mein Mann auszieht, solange wir nicht kündigen. Ist das richtig?

  • dann kann der Vermieter nichts machen, wenn mein Mann auszieht, solange wir nicht kündigen. Ist das richtig?

    Richtig. Er kann euch nur beim berechtigten Interesse kündigen. Das liegt soweit erkennbar aber nicht vor.

  • Da mein Mann zunächst weiter ALG II beziehen wird, wird er einen neuen Mietvertrag abschließen. Wird das Jobcenter verlangen, dass eine Bestätigung über eine Kündigung dieser Wohnung abgibt? Das wäre das nächste Problem.

    Er ist damit einverstanden, als Mieter in dieser Wohnung zu bleiben und vertraut mir, dass ich die Miete zahle. Gleichzeitig muss er ja auch einen weiteren Vertrag abschließen. Geht das denn?

    Ich weiß gerade weder ein noch aus

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Richtig. Er kann euch nur beim berechtigten Interesse kündigen. Das liegt soweit erkennbar aber nicht vor.

    Richtig, aber die Komplikationen drohen vom ALG II Leistungsbezug her. Eine

    Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich wurde eventuell die Kaution vom JC

    für die jetzige Wohnung gezahlt, weil beide im ALG II Bezug.

    Wird das Jobcenter verlangen, dass eine Bestätigung über eine Kündigung dieser Wohnung abgibt? Das wäre das nächste Problem.

    Zunächst muss sich dein Mann eine Wohnung suchen, die bis 50 qm

    für eure Region angemessen ist. Vor Abschluss eines Mietvertrags

    benötigt er die Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft.

    Er sollte den Mietvertrag vor Unterschrift erst dem JC vorlegen, damit

    ihm das JC schriftlich bestätigt, dass es die Miete übernimmt.

    Den Zeitablauf, den dieses Verfahren in Anspruch nimmt im Hinterkopf,

    sehe ich zunächst keinen Grund für Panik. Denn so schnell läuft das

    Alles nicht, weil er auch noch einen Grund für den Umzug benötigt.

    Denn er hat ja eine Wohnung mit dir.

    Es ist noch nicht mal sicher, dass dem Umzug von Seiten des JC

    zugestimmt wird.

    Gruß



  • Hallo und danke für die Antworten.


    Richtig, aber die Komplikationen drohen vom ALG II Leistungsbezug her. Eine

    Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich wurde eventuell die Kaution vom JC

    für die jetzige Wohnung gezahlt, weil beide im ALG II Bezug.

    Nein, wir bekommen erst seit Dezember ALG II. Die Kaution wurde vor über 18 Jahren von mir gezahlt.

    Es ist noch nicht mal sicher, dass dem Umzug von Seiten des JC

    zugestimmt wird.

    Das Jobcenter wird doch wohl kaum verlangen können, dass wir nach der Trennung weiterhin zusammen wohnen??


    Zunächst muss sich dein Mann eine Wohnung suchen, die bis 50 qm

    für eure Region angemessen ist. Vor Abschluss eines Mietvertrags


    benötigt er die Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft.

    Er sollte den Mietvertrag vor Unterschrift erst dem JC vorlegen, damit

    ihm das JC schriftlich bestätigt, dass es die Miete übernimmt.

    Das ist klar. Er sucht jetzt eine Wohnung und wird früher oder später eine finden. Und er wird da auch nicht wählerisch sein. Denn auch wenn wir uns nicht streiten, es ist zermürbend, weiterhin zusammen zu wohnen. Also ist damit zu rechnen, dass es bald soweit sein wird.

    Den Zeitablauf, den dieses Verfahren in Anspruch nimmt im Hinterkopf,

    sehe ich zunächst keinen Grund für Panik.

    Ok, ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Wir trennen uns und für ihn ist klar, dass ich in der Wohnung bleiben soll. Wir erhalten ALG II, ich habe jedoch vor kurzem mein Gewerbe angemeldet und es sieht so aus, als würde ich gut verdienen. Das wird sich in den nächsten 3 bis 4 Wochen zeigen. Ich selbst werde also wohl relativ schnell aus dem ALG II Bezug herausfallen.

    Würden wir die Wohnung nun kündigen und ich möchte hier wohnen bleiben, möchten die Vermieter eine entweder eine Bestätigung vom Jobcenter, dass die Miete übernommen wird oder regelmäßige Einkünfte von mir sehen. Das JC wird nichts bestätigen, da die Wohnung knapp 130 Euro über der Mietobergrenze liegt. Und selbst wenn ich gar kein ALG II mehr beziehen würde, meint der Vermieter, dass eine Selbstständigkeit zu unsicher sei und das für sie also nicht als Einkommen zählt. Dazu kann ich damit rechnen, dass die Miete bei einem neuen Vertrag um mindestens 100 Euro, wahrscheinlich sogar mehr angehoben werden würde.

    Zieht mein Mann jetzt aus, ohne dass wir den Vertrag kündigen und ich kann die Miete bezahlen, kann der Vermieter nicht kündigen. So haben wir uns jetzt geeinigt, dass wir nicht kündigen und er als Mieter im Vertrag bleibt. Er würde eine Wohnung suchen, die vom JC bezahlt wird. Also bis 50 qm und entsprechend der Mietobergrenze. Er hat dann also seine Wohnung und ich meine. Allerdings würde er dann ja in zwei Mietverträgen stehen. Kann das JC das herausfinden bzw. kann es da etwas dagegen haben?

  • Hallo!

    Nur dazu:

    Allerdings würde er dann ja in zwei Mietverträgen stehen. Kann das JC das herausfinden bzw. kann es da etwas dagegen haben?

    Darfst du vergessen und das geht so nicht. Immer der Irrglaube, dass es für

    das JC nicht zu ermitteln ist. Entweder eigene Wohnung, oder gemeinsame

    Wohnung, aber nicht Beides.

    Gruß



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