Hallo und danke für die Antworten.
Richtig, aber die Komplikationen drohen vom ALG II Leistungsbezug her. Eine
Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich wurde eventuell die Kaution vom JC
für die jetzige Wohnung gezahlt, weil beide im ALG II Bezug.
Nein, wir bekommen erst seit Dezember ALG II. Die Kaution wurde vor über 18 Jahren von mir gezahlt.
Es ist noch nicht mal sicher, dass dem Umzug von Seiten des JC
zugestimmt wird.
Das Jobcenter wird doch wohl kaum verlangen können, dass wir nach der Trennung weiterhin zusammen wohnen??
Zunächst muss sich dein Mann eine Wohnung suchen, die bis 50 qm
für eure Region angemessen ist. Vor Abschluss eines Mietvertrags
benötigt er die Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft.Er sollte den Mietvertrag vor Unterschrift erst dem JC vorlegen, damit
ihm das JC schriftlich bestätigt, dass es die Miete übernimmt.
Das ist klar. Er sucht jetzt eine Wohnung und wird früher oder später eine finden. Und er wird da auch nicht wählerisch sein. Denn auch wenn wir uns nicht streiten, es ist zermürbend, weiterhin zusammen zu wohnen. Also ist damit zu rechnen, dass es bald soweit sein wird.
Den Zeitablauf, den dieses Verfahren in Anspruch nimmt im Hinterkopf,
sehe ich zunächst keinen Grund für Panik.
Ok, ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Wir trennen uns und für ihn ist klar, dass ich in der Wohnung bleiben soll. Wir erhalten ALG II, ich habe jedoch vor kurzem mein Gewerbe angemeldet und es sieht so aus, als würde ich gut verdienen. Das wird sich in den nächsten 3 bis 4 Wochen zeigen. Ich selbst werde also wohl relativ schnell aus dem ALG II Bezug herausfallen.
Würden wir die Wohnung nun kündigen und ich möchte hier wohnen bleiben, möchten die Vermieter eine entweder eine Bestätigung vom Jobcenter, dass die Miete übernommen wird oder regelmäßige Einkünfte von mir sehen. Das JC wird nichts bestätigen, da die Wohnung knapp 130 Euro über der Mietobergrenze liegt. Und selbst wenn ich gar kein ALG II mehr beziehen würde, meint der Vermieter, dass eine Selbstständigkeit zu unsicher sei und das für sie also nicht als Einkommen zählt. Dazu kann ich damit rechnen, dass die Miete bei einem neuen Vertrag um mindestens 100 Euro, wahrscheinlich sogar mehr angehoben werden würde.
Zieht mein Mann jetzt aus, ohne dass wir den Vertrag kündigen und ich kann die Miete bezahlen, kann der Vermieter nicht kündigen. So haben wir uns jetzt geeinigt, dass wir nicht kündigen und er als Mieter im Vertrag bleibt. Er würde eine Wohnung suchen, die vom JC bezahlt wird. Also bis 50 qm und entsprechend der Mietobergrenze. Er hat dann also seine Wohnung und ich meine. Allerdings würde er dann ja in zwei Mietverträgen stehen. Kann das JC das herausfinden bzw. kann es da etwas dagegen haben?