Beiträge von EmmaP

    Hallo und danke für die Antworten.


    Richtig, aber die Komplikationen drohen vom ALG II Leistungsbezug her. Eine

    Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich wurde eventuell die Kaution vom JC

    für die jetzige Wohnung gezahlt, weil beide im ALG II Bezug.

    Nein, wir bekommen erst seit Dezember ALG II. Die Kaution wurde vor über 18 Jahren von mir gezahlt.

    Es ist noch nicht mal sicher, dass dem Umzug von Seiten des JC

    zugestimmt wird.

    Das Jobcenter wird doch wohl kaum verlangen können, dass wir nach der Trennung weiterhin zusammen wohnen??


    Zunächst muss sich dein Mann eine Wohnung suchen, die bis 50 qm

    für eure Region angemessen ist. Vor Abschluss eines Mietvertrags


    benötigt er die Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft.

    Er sollte den Mietvertrag vor Unterschrift erst dem JC vorlegen, damit

    ihm das JC schriftlich bestätigt, dass es die Miete übernimmt.

    Das ist klar. Er sucht jetzt eine Wohnung und wird früher oder später eine finden. Und er wird da auch nicht wählerisch sein. Denn auch wenn wir uns nicht streiten, es ist zermürbend, weiterhin zusammen zu wohnen. Also ist damit zu rechnen, dass es bald soweit sein wird.

    Den Zeitablauf, den dieses Verfahren in Anspruch nimmt im Hinterkopf,

    sehe ich zunächst keinen Grund für Panik.

    Ok, ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Wir trennen uns und für ihn ist klar, dass ich in der Wohnung bleiben soll. Wir erhalten ALG II, ich habe jedoch vor kurzem mein Gewerbe angemeldet und es sieht so aus, als würde ich gut verdienen. Das wird sich in den nächsten 3 bis 4 Wochen zeigen. Ich selbst werde also wohl relativ schnell aus dem ALG II Bezug herausfallen.

    Würden wir die Wohnung nun kündigen und ich möchte hier wohnen bleiben, möchten die Vermieter eine entweder eine Bestätigung vom Jobcenter, dass die Miete übernommen wird oder regelmäßige Einkünfte von mir sehen. Das JC wird nichts bestätigen, da die Wohnung knapp 130 Euro über der Mietobergrenze liegt. Und selbst wenn ich gar kein ALG II mehr beziehen würde, meint der Vermieter, dass eine Selbstständigkeit zu unsicher sei und das für sie also nicht als Einkommen zählt. Dazu kann ich damit rechnen, dass die Miete bei einem neuen Vertrag um mindestens 100 Euro, wahrscheinlich sogar mehr angehoben werden würde.

    Zieht mein Mann jetzt aus, ohne dass wir den Vertrag kündigen und ich kann die Miete bezahlen, kann der Vermieter nicht kündigen. So haben wir uns jetzt geeinigt, dass wir nicht kündigen und er als Mieter im Vertrag bleibt. Er würde eine Wohnung suchen, die vom JC bezahlt wird. Also bis 50 qm und entsprechend der Mietobergrenze. Er hat dann also seine Wohnung und ich meine. Allerdings würde er dann ja in zwei Mietverträgen stehen. Kann das JC das herausfinden bzw. kann es da etwas dagegen haben?

    Da mein Mann zunächst weiter ALG II beziehen wird, wird er einen neuen Mietvertrag abschließen. Wird das Jobcenter verlangen, dass eine Bestätigung über eine Kündigung dieser Wohnung abgibt? Das wäre das nächste Problem.

    Er ist damit einverstanden, als Mieter in dieser Wohnung zu bleiben und vertraut mir, dass ich die Miete zahle. Gleichzeitig muss er ja auch einen weiteren Vertrag abschließen. Geht das denn?

    Ich weiß gerade weder ein noch aus

    Wir stehen beide im Mietvertrag.

    Und ich kann mir die Wohnung leisten, sobald jetzt endlich die ersten Einnahmen einrollen. Könnte sogar die Miete 2 Jahre im voraus bezahlen. Wenn ich aus der ALG II-Leistung herausfalle, habe ich mein Einkommen als Selbstständige. Aber der Vermieter meint, das wäre zu unsicher. Das ist kein privater Vermieter, sondern eine WBG.

    Hallo,

    ich bin gerade in heller Panik und hoffe, dass ich alles Notwendige schreiben kann.

    Mein Mann trennt sich von mir und wird ausziehen. Wir beziehen derzeit ALG II und bewohnen eine 3 Zimmer-Wohnung, in der ich gern bleiben möchte. Die Bruttokaltmiete der Wohnung liegt 129,60 über der Mietobergrenze für die Stadt, in der ich wohne. Der Vermieter sagt, dass wenn mein Mann seinen Teil des Mietvertrags kündigt, ich eine Bestätigung vom Jobcenter vorlegen muss, dass die Miete übernommen wird. Wenn nicht, muss ich aus der Wohnung raus.

    Ich habe ein Gewerbe und die ersten Einnahmen kommen herein. Es wird so sein, dass ich dann wohl recht schnell aus dem ALG II-Bezug herausfallen werde oder zumindest genug hinzuverdienen würde. Der Vermieter meint, dass sei nicht Sicherheit genug.

    Wie gesagt, ich bin gerade so panisch, dass mir fast die Luft wegbleibt. Ich verliere gerade wirklich alles.

    Kann der Vermieter (eine BG) mir kündigen, sobald mein Mann seinen Teil der Mietvertrags kündigt?

    Viele Grüße

    Emma

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