Hallo,
ich habe mich heute erst hier angemeldet. Und habe zwei Fragen bezüglich des Mietvertrages meiner Eltern. Die beiden leben seit 2011 in Bayern und ziehen jetzt, Ende September, wieder nach NRW.
Ich würde euch darum bitten euch die Klausel über die Schönheitsreperaturen einmal anzusehen. Der Vermieter besteht in dem Schreiben, welches als Antwort auf die Kündigung kam darauf, dass die beiden die Wohnung 'weißeln'. Müssen Sie das wirklich tun?
Eine andere Frage ist noch die Gestaltung des Gartens, kann der Vermieter verlangen, dass die gepflanzten Blumen/Hecken wieder entfernt werden? In unseren Augen werten diese den Garten sehr auf...aber bei den Vormietern hat er das wohl schon verlangt und ich möchte gern wissen ob man sich das gefallen lassen muss, sollte es bei meinen Eltern auch so weit kommen.
Ich danke euch vielmals und wünsche eine schöne Woche ![]()
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Grace