Hallo,
in der Betriebskostenabrechnung von 2017, ist zum ersten mal die Dachrinnenreinigung aufgetaucht.
Durch Sturmschäden sind in der Rinne, Reste von den Dachziegeln entfernt worden.
Nach meinen Widerspruch, wurde mir erklärt, dass die Rinne ab jetzt, alle 2 Jahre regelmäßig gereinigt wird
und somit eine Regelmäßigkeit zustande kommt, die zu den Betriebskosten gehört.
Jetzt zu meiner Frage:
Ist eine Ankündigung zur Regelmäßigkeit, schon eine Regelmäßigkeit!
eloes51