Kostenerhöhung Betriebs- und Heizkosten

  • Ok zu nährer Info:

    Wohnung wurde bezogen am 01.12.2017 (Mehrparteienhaus). Der Abrechnungszeitraum beträgt beim Mietwechsel 01.12.2017- 31.12.2017

    Orginal steht in der Abrechnung:

    Vorauszahlung für Betriebskosten:

    Kosten: 01.12.2017 - 31.12.2017 Betrag 300 € (Muster)

    Kosten auf das Jahr gerechnet Betrag 3.200 € (Muster)

    Kostenerhöhung 5 % Betrag 160 € (Muster)

    hier ist die Frage muss nicht die Kostenerhöhung schriftlich erfolgen vorher? und es ist auch keine Begründung angeben weder bei Betriebskosten noch Heizkosten 10 %.

  • Die Infos sind immer

    Das sind immer noch keine verwertbaren Infos. Nur dahingeworfene Brocken.

  • Wenn die Vorauszahlungen die Nebenkosten nicht decken können diese entsprechend angepasst werden. Dafür reicht Textform, also eben diese Abrechnung.

    Die Kosten werden also nicht wirklich erhöht, nur die Vorauszahlungen, die dann wieder verrechnet werden. Insofern sind die Kosten weiterhin der reale Verbrauch.

  • Eine Nachzahlung für 2017 wäre die erforderliche Begründung und die Angabe des neuen monatlichen Vorauszahlungsbetrages "Erklärung in Textform", wie sie § 560 I BGB vorsieht.

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