Beiträge von Diablo

    Ok zu nährer Info:

    Wohnung wurde bezogen am 01.12.2017 (Mehrparteienhaus). Der Abrechnungszeitraum beträgt beim Mietwechsel 01.12.2017- 31.12.2017

    Orginal steht in der Abrechnung:

    Vorauszahlung für Betriebskosten:

    Kosten: 01.12.2017 - 31.12.2017 Betrag 300 € (Muster)

    Kosten auf das Jahr gerechnet Betrag 3.200 € (Muster)

    Kostenerhöhung 5 % Betrag 160 € (Muster)

    hier ist die Frage muss nicht die Kostenerhöhung schriftlich erfolgen vorher? und es ist auch keine Begründung angeben weder bei Betriebskosten noch Heizkosten 10 %.

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