Ok zu nährer Info:
Wohnung wurde bezogen am 01.12.2017 (Mehrparteienhaus). Der Abrechnungszeitraum beträgt beim Mietwechsel 01.12.2017- 31.12.2017
Orginal steht in der Abrechnung:
Vorauszahlung für Betriebskosten:
Kosten: 01.12.2017 - 31.12.2017 Betrag 300 € (Muster)
Kosten auf das Jahr gerechnet Betrag 3.200 € (Muster)
Kostenerhöhung 5 % Betrag 160 € (Muster)
hier ist die Frage muss nicht die Kostenerhöhung schriftlich erfolgen vorher? und es ist auch keine Begründung angeben weder bei Betriebskosten noch Heizkosten 10 %.