Schimmel nach Auszug des Vormieters an Wänden entdeckt

  • Die Wohnung war ab 15.07. gemietet, aber nach Auszug des Vormieters ist Schimmel und diverser Dreck zum Vorschein gekommen. Fotos sind gemacht, der Vermieter hat zwar den Schimmel wegwischen und überstreichen lassen, aber meine Tochter hat allergisches Astham und reagiert darauf. Ein Nachmieter ist zwar gefunden, aber sie soll für August die volle Miete zahlen, im Juli hatte sie für einen halben Monat schon gezahlt. Eingezogen ist sie nie!

    Was für Rechte habe ich? Darf der Vermieter die Miete für August von der einbehaltenen Kaution abziehen? Einen langwierigen Rechtsstreit möchten wir vermeiden.

  • So wie ich aus deinem geschriebenen schlau werde, habt ihr eine Wohnung angemietet, seid aber nie eingezogen? Der Grund war Schimmel, den der Vermieter aber vorher beseitigt hat?

    Bislang kein besonders überzeugender Vortrag möchte ich meinen. Jedenfalls nicht um den MV anzufechten oder fristlos zu kündigen.

  • Grundsätzlich ist es so, dass eine fristlose Kündigung nur dann möglich ist, wenn die gesamte Wohnung hierdurch unbewohnbar ist. Hierzu benötigt man dann ein entsprechendes Gutachten des Gesundheitsamtes.

    Handelt es sich nur um einzelne Wände, wäre nur eine Mietminderung denkbar.

    Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Der Vermieter beseitigt den Schimmel nachhaltig und ihr bleibt wohnen
    • Du kündigst fristgemäß, d.h. erstmalig zum 30.11.2018

    Wenn der Vermieter hier einer vorzeitigen Entlassung zugestimmt hat, würde ich die Kröte schlucken und die Miete für August noch zahlen. Ob Ihr nun eingezogen seid, oder nicht, spielt hier keine Rolle.

    Eine andere Option wäre eine Anfechtung des Vertrags, wenn der Vermieter den Schimmel arglistig verschwiegen hätte. Ein entsprechender Nachweis dürfte aber fast unmöglich sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also, nicht wir, sondern meine Tochter (ist nicht wichtig, aber um korrekt zu sein) hatte gemietet, nie eingezogen. Eben, auf Grund ihres allergischen Asthmas. Es waren im übrigen sämtliche Zimmer betroffen, auch war nicht gesäubert worden, das Haus ist erst 6 Jahre alt, die Vormieter hatten wohl niegelüftet, die Fensterscheiben sahen aus wie Milchglas. Ich dachte, ich wäre bei "Einsatz in vier Wänden".

    Ein Nachmieter ist gefunden ab dem 01.09.2018. Der Vermieter hat den Vormieter so aus dem Mietvertrag und Wohnung entlassen, zwar um Säuberung gebeten, ist aber nicht erledigt worden, weil der Mieter sich damit "überfordert" fühlte. Wir selbst haben einen ISO_TEC Schimmel Experten rufen lassen, erst hatte der sich die Fotos angeshen, war entsetzt, danach die Wphnung. Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung. Allerding müsste dann ein Rechtsstreit beginnen. Es geht mir nur darum, dass ein Wohnen überhaupt nicht möglich gewesen ist. Aber der Vermieter läßt sich gar nicht darauf ein: "Schimmel könne man wegwischen". Aber es sind die Schimmelsporen, die gefährlich snd. Ich merke aber shcon, ich finde hier keine passende Antwort.

    Im Notfall müsste die volle Miete für August gezhalt werden obwohl ein Wohnen in den ersten Wochen nciht möglich war.

    RECHT zu haben und RECHT zubekommen sind mal wieder zweierlei.X/X(:rolleyes::rolleyes:

  • Ich merke aber shcon, ich finde hier keine passende Antwort.

    Nicht passend, ja das mag sein;).

    Wir selbst haben einen ISO_TEC Schimmel Experten rufen lassen, erst hatte der sich die Fotos angeshen, war entsetzt, danach die Wphnung. Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung. Allerding müsste dann ein Rechtsstreit beginnen.

    Wenn ihr euch sicher seid, dann kann man einen Rechtstreit auch mal riskieren.

    Es geht mir nur darum, dass ein Wohnen überhaupt nicht möglich gewesen ist.

    Ein Nachmieter ist gefunden ab dem 01.09.2018.

    Wiederspricht sich das nicht irgendwie?


    Grundsätzlich würde ich mal die Frage in den Raum stellen, warum man so eine Wohnung dann überhaupt anmietet? Ich meine Schimmel in der beschriebenen Dimension ensteht ja eigentlich nicht über nacht? Ebenso dürfte der Zustand der Fensterscheiben ja wohl schwer zu verheimlichen sein?

    So ganz werde ich jedenfalls aus deinen Beschreibungen nicht schlau, sorry?

  • Es ist doch genau alles geschrieben! Der Vormieter wurde aufgefordert, gründlich zu säubern. Was ist daran nicht zu verstehen? Und ein Rechtsstreit vom Zaun zu brechen: Wissen Sie eigentlich, was und wie lange so etwas dauern kann? Diese Kommentare, die ich hier lese, sind völlig überflüssig, bringen nichts ein. Ich war der Meinung, man erhalte hier neue Tipps, evtl. wei´einer eine gute akzeptable Lösung. Aber das hier kann man ja vergessen. Und was soll der Satz: Wieso man eine Wohnung so anmietet? Das hat mein Töchterchen gemacht, als noch sämtliche Möbel in der Wohnung waren, das Ausmaß der Verunreinigungen und der Schimmel kamen erst nach dem Abtransport der Möbel zustande. Selbst der Vermieter war geschockt, meinte aber, der würde schon reinigen, als das nicht geschehn war, ist der Verwalter des Hauses auf den Plan gerufen worden: Seine Worte: Wie kann man so leben? Und hat eine Reinigungsfirma beauftragen lassen, wer dafür die Kosten trägt, weiß ich nciht. Evtl. wird es dem Vormieter von der Kaution abgezogen. Uns geht es nur darum, dass man während der Schimmelperiode nicht wohnen kann, was der Vermeiter bestreitet. So, das war es. Wenn Aussage gegen Aussage steht, weiß doch wohl jeder wie es aussieht/weitergeht. Entweder man einigt sich oder zieht vor Gericht. Und Mieterrechtstreitereien ziehen sich hin. Allen zusammen hier noch einen schönen Abend und eine gute Zeit!

  • Am Ende geht es aber schlicht darum ob der Zustand der Wohnung eine fristlose Kündigung eurerseits ermöglicht hätte, und ob wie ihr das nachweisen könnt.

    Und was soll der Satz: Wieso man eine Wohnung so anmietet?

    Und in dem Zusammenhang spielt auch der Zustand der Wohnung bei Anmietung natürlich eine wesentliche Rolle.

    Wenn Aussage gegen Aussage steht, weiß doch wohl jeder wie es aussieht/weitergeht. Entweder man einigt sich oder zieht vor Gericht. Und Mieterrechtstreitereien ziehen sich hin.

    Meiner Erfahrung nach zählt vor Gericht bei Aussage gegen Aussage, wer nachprüfbare Fakten auf seiner Seite hat. In dem Zusammenhang wäre wichtig sich zu überlegen, wie man die unbewohnbarkeit, bzw. evtl. auch eben die Gründe für eine Mietminderung belegen kann.

    Die reine Aussage "Tochter hat Asthma und Wohnung war dreckig und teils schimmlig" allein dürfte evtl. nicht ausreichen.

  • Auch wenn man das nicht unbedingt verstehen muss, allerdings gibt es hier eine akzeptable Lösung, in der Form, dass der Vermieter Eure vorzeitig, d.h. per 31.08.18 aus dem Mietverhältnis entlässt.

    Angenommen, die Wohnung ist nicht unbewohnbar, sondern nur Mängelbehaftet, dann kommt man dort nicht ohne weiteres raus, sondern muss fristgemäß kündigen.

    Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung.

    Ein kurzer Satz hierzu: Ein von Euch beauftragter Anwalt macht immer das, was Ihr wollt. Haltet Ihr die Wohnung für unbewohnbar, wird ein Anwalt tendenziell zustimmen, weil dann ein Mandat winkt.

    Wie heißt es so schön: "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing".

    ein Prozessrisiko wäre mir hier - unabhängig von der Dauer - zu hoch, zumal Euch der Vermieter (aus Kulanz) vorzeitig aus dem Vertrag entlässt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum und ich möchte hier unabhängig von vorherigen

    Beiträgen etwas differenzierter auf die Schimmel-Problematik eingehen.

    Information ist hier sehr wichtig.

    Wir selbst haben einen ISO_TEC Schimmel Experten rufen lassen, erst hatte der sich die Fotos angeshen, war entsetzt, danach die Wphnung.

    Hat der Experte ein Gutachten erstellt und eine Aussage zur Art des

    Schimmels getroffen?

    Man teilt Schimmel in vier Risikogruppen ein:

    Danach richtet sich der Handlungsbedarf! Wann kann der Mieter wegen des Schimmels fristlos kündigen? Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?

    Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung.

    Wenn das geraten wurde haben wir hier eventuell die Risikogruppe 3,

    oder sogar 4. Aber es muss anhand eines Gutachtens stichhaltig und

    Beweis sicher sein. Da sich hier auch schon Anwälte mit beschäftigen

    haben, rate ich auch weiterhin dazu diese Unterstützung in Anspruch

    zu nehmen. Denn das kann und darf ein Forum nicht leisten.

    Gruß



  • Allerding müsste dann ein Rechtsstreit beginnen.

    Sorry, aber was erwartest du? Unabhängig davon, ob deiner Tochter ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht, gilt folgendes.

    Du möchtest keine Miete zahlen, der Vermieter besteht darauf. Wenn der Vermieter nicht einlenkt läuft es auf einen Rechtsstreit hinaus. Das ist Fakt. Der Vermieter muss von seiner Position abrücken, wenn er das nicht tut, dann kann man nur Anwälte bzw. ein Gericht bemühen.

    Da kann man keine andere Tipps oder so geben, wenn jemand auf Geld besteht, zahlt man oder lässt sich verklagen, wenn es nicht weiter geht. Wenn man sein Geld zurück will, zahlt die andere Partei oder man erhebt Klage, wenn es nicht weiter geht. Klar kann man verhandeln und versuchen sich zu einigen, aber wenn das nicht klappt, bleibt nur nachgeben oder klagen. Da kann ein Forum nichts weiter machen. Bei dir hat der Vermieter noch eine Kaution und wird damit wohl verrechen, daher muss du klagen, wenn der Vermieter nicht freiwillig zahlt.

    Du hast einen Schimmelexperten, der Schimmel festgestellt hat und sogar erschrocken war. Du hast zwei Anwälte die sagen, das man zu 90% Mindern kannst oder sogar 100%. Was will man mehr?

    RECHT zu haben und RECHT zubekommen sind mal wieder zweierlei.

    Das passt bei dir einfach nicht. Du möchtest einfach nur, das der Vermieter nachgibt, mehr willst du nicht. Das Forum kann den Vermieter auch nicht davon überzeugen. Du willst nicht klagen, du verzichtest auf dein Recht. Wenn du nicht klagen kannst wegen problematischer Beweislage, dann kannst du damit kommen, aber du willst ja überhaupt nicht klagen.

    Ich kann verstehen das eine solche Situation mit sehr viel Stress und Emotionen und eben finanzieller Belastung verbunden ist. Aber ich nehme die User hier in Schutz. Die User wollen helfen, hinterfragen das was die nicht verstehen oder als kritisch sehen und geben ihre Einschätzung wieder. Die mögen nicht in deinen Sinne sein, aber falsch sind die nicht.

  • Hallo,

    ich erwarte gar nichts hier.

    Es hätte ja sein können, dass es etwas gibt, was wir noch nicht berücksichtigt hatten.

    Aber dem ist nicht so.

    Das hätte man auch freundlicher schreiben können, und nicht so tun, als ob der Neue hier Wunder erwartet und selbst völlig unwissend ist.

    Danke an den User "Grace", war sehr freundlich und sachlich.

    Ich lösche nun mein Profil.

  • Das hätte man auch freundlicher schreiben können

    Dem möchte ich entschieden widersprechen. Die User waren alle nicht unfreundlich und auch sachlich und hilfsbereit.

    Man hat dir erläutert, was deine Möglichkeiten sind. Man hat dir auch aufgezeigt wo es Probleme geben könnte, indem man auf Widersprüchlichkeiten hingewiesen hat.

    Meine Antwort war teilweise sehr direkt, weil du die Antworten von den Usern einfach als nicht hilfreich betitelt hast, weil Sie nicht in deinem Sinne waren. Wenn der Vermieter gar nicht mit sich reden lässt, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Das mag dir in deiner konkreten Situation nicht helfen, weil du das unbedingt vermeiden möchtest, aber die Feststellung ist korrekt. Auch hat dich hier niemand als unwissend dargestellt. Aber manchmal muss man die Sachen auf den Punkt bringen, darüber muss man sich nicht beschweren dann.

    Die User helfen hier gerne, umfangreich und das völlig kostenlos. Ich finde das sollte man würdigen und nicht erwarten, dass hier perfekte Antworten gegeben werden, die einem genau das geben was man möchte. Denn was du möchtest - eine sofortige Lösungen ohne weitere Probleme - gibt es einfach nicht.

  • Hallo Guten Tag,

    dem möchte ich entschieden widersprechen. Man hätte es freundlicher schreiben können/dürfen und nicht so, ich bitte um Entschuldigung, in dem etwas .... Ton.

    Keineswegs erwarte ich Antworten, die eine sofortige und mir am liebsten passende Lösung.

    Wenn ich in einem Forum um Rat gebeten werde, versuche ich den anderen zu verstehn, mich hinein zu versetzen, was oft nicht einfach ist. Aber der Ton macht meist die Musik.

    Mein Benutzerkonto werde ich kündigen lassen.

    Weiterhin trotzdem alles Gute.

  • Hallo Grace,

    der Experte konnte kein Gutachten mehr erstellen, weil urplötzlich der Vermieter schnell eine gewerbliche Reinigungsfirma bestellt hatte und denen gesagt, die möchten die Schimmelseiten/spuren einfach "wegwischen". Wir kamen direkt darauf zu!

    Ein aufwendiges Gutachten hätte man erstellen können, weil Schimmelsporen sich wohl noch in der Luft befanden.

    Meine Tochter hatte nach dem "Besuch" in der Wohnung, nachdem alle Möbel vom Vormieter entfernt waren, abends Ausschlag und Ekzeme. Sie sah aus wie ein Zombie und ihre Haut juckte. (Neurodermitis, allergisches Asthma).

    Sie wollte zur Ärztin, aber genau ab dem Tag war diese in Urlaub.

    Und wie schon erwähnt: ein Gutachten, was vor Gericht Bestand hätte, wäre sehr teuer gewesen, und erst hätte ich wohl zahlen müssen.

    Nach alldem und weil sie jetzt aus dem Mietvertrag raus ist (Nachmieter war gefunden nach extremer gründlicher Reinigung) will sie alles jetzt nur nach als "Erfahrung" buchen.

    Irgendwie kann ich es auch verstehen.

    Freundliche Grüße an alle.

    Bitte in die Konversation schauen

    Danke!

    Grace

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