Hallo;
folgendes Problem stellt sich: der eine Mieter verursacht durch Fahrlässigkeit (Wasserschaden durch bei Regen geöffnetes Fenster, während der andere Mieter an den entsprechenden Tagen nicht zugeben war) bzw. zum Teil durch Mutwilligkeit (eigene Wohnungstür aufbrechen) Schäden an der Mietsache. Beide Mieter besitzen für die WG einen gemeinsamen Mietvertrag und haften gesamtschuldnerisch.
Bezieht sich diese gemeinsame Haftung lediglich auf Mietrückstände oder müssen die entstandenen Schäden der eigenen Versicherung gemeldet werden, da man hierfür -trotz des klaren Verschuldens durch die andere Person- ebenfalls vom Vermieter zur Begleichung der Schäden herangezogen werden kann?
Wäre wirklich interessant zu erfahren, im Internet sind anderweitig nur Tendenzen zu erlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Haftung bei Fahrlässigkeit und Einheitsmietvertrag
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Ma_Go09 -
15. August 2018 um 00:13 -
Erledigt
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Du wirst hier keine eindeutige Antwort finden, weil es nicht eindeutig ist.
Grundsätzlich gilt die Gesamtschuldnerschaft nur für die Hauptleistungspflichten, so §§ 425, 422 BGB. Jedoch gibt es die Ausnahme, wenn sich aus dem Schuldverhältnis was anderes ergibt, was bei einem Mietvertrag vertreten wird teilweise, mit dem Argument, das zur Hauptleistungspflicht auch eine Rückgabe der Mietsache im unbeschädigten Zustand gehört.
Aber am Ende haftet der Verursacher im Innenverhältnis ganz.
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Wenn es ein gemeinsamen Mietvertrag gibt, dann seid Ihr nichts anderes, als eine sogenannte GbR. Hieraus haftet Ihr folglich gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann die Kosten Euch beiden in Rechnung stellen.
Im Mietvertrag, den Ihr beide unterzeichnet habt, steht ja nicht nur ausschließlich etwas von der Mietzahlung, sondern sicher auch etwas über den Umgang mit der Mietsache.
Wer den Schaden innerhalb der Wohnung dann tatsächlich verursacht hat, interessiert den Vermieter in der Regel dann nicht.
Ob Du die Kosten dann im Innenverhältnis vom Mitbewohner wieder holen kannst, steht auf einem anderen Blatt.
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