Beiträge von Ma_Go09

    Hallo;

    folgendes Problem stellt sich: der eine Mieter verursacht durch Fahrlässigkeit (Wasserschaden durch bei Regen geöffnetes Fenster, während der andere Mieter an den entsprechenden Tagen nicht zugeben war) bzw. zum Teil durch Mutwilligkeit (eigene Wohnungstür aufbrechen) Schäden an der Mietsache. Beide Mieter besitzen für die WG einen gemeinsamen Mietvertrag und haften gesamtschuldnerisch.
    Bezieht sich diese gemeinsame Haftung lediglich auf Mietrückstände oder müssen die entstandenen Schäden der eigenen Versicherung gemeldet werden, da man hierfür -trotz des klaren Verschuldens durch die andere Person- ebenfalls vom Vermieter zur Begleichung der Schäden herangezogen werden kann?

    Wäre wirklich interessant zu erfahren, im Internet sind anderweitig nur Tendenzen zu erlesen.

    Mit freundlichen Grüßen

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