unfreundliches Verhalten des Vermieters und defekte Rolladen

  • Hallo :)

    unser Vermieter war gerade hier und ich habe ihm unser kaputtes Rollo gezeigt. Es lässt sich nicht mehr ganz hinunterfahren (wird durch ein Seil per Hand heruntergelassen und hochgezogen). Es ist sichtbar, dass aus einer Lamelle am Rand, Plastik herausgebrochen ist und daran hängt das Rollo fest, wir haben schon vorsichtig versucht das zu richten, ohne Erfolg. Unser Vermieter sagt nun, das sei unsere Schuld, da es noch funktioniert hätte, als wie eingezogen sind. Wir hatten es nur dreimal genutzt, es hakte schon sehr und ging dann direkt nicht mehr. Ich schätze das Rollo ist Mitte der 60er Jahre hier eingebaut worden, als das komplette Haus saniert wurde. Es ist also schon ca. 53 Jahre alt. Falls er es uns anlastet, was könnte er denn da noch berechnen? Sicher nur einen geringen Anteil aufgrund des Zeitwertes, oder? Kennt sich jemand damit aus?

    In einem anderen Rolladenkasten haben sich Wespen niedergelassen. Der Vermieter erwartet von uns, dass wir es selbst entfernen und mit Insektizid besprühen. Ich habe mich erkundigt und das ist strafbar, es müsste umgesetzt werden. Das können wir natürlich nicht und die professionelle Umsetzung würde mehr als 100 € kosten, liegt also über der Pauschale für Schonheitsreparaturen. Sind wir dazu verpflichtet oder muss er das machen?

    Dazu noch eine Info: Die Rolladenkästen sind alle in die Wände eingelassen. Es müsste die Tapete an der Stelle abgezogen werden, darunter liegen die Schrauben. Ich habe auch gehört, dass in diesen alten Rollädenkästen Asbestplatten verbaut sein können - will da also auch aus diesem Grund nicht rangehen.

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Melony

    2 Mal editiert, zuletzt von Melony (8. August 2018 um 14:48)

  • Zur Instandhaltung der Rolläden ist der Vermieter schon verpflichtet, solange es sich denn um ein Schaden durch Alterung oder Abnutzung und nicht um eine Beschädigung durch euch handelt.

    Ebenso verhält es sich mit den Wespen. Wobei dieses Umsetzen eigentlich nur nötig wäre, wenn dadurch real irgendeine Beeinträchtigung erfolgt. Ansonsten wartet man halt bist die "Gäste" ausgezogen sind.

  • Bei einem Rolladen müsste ein Mieter höchstenfalls das Auswechseln eines defekten, verschlissenen Gurtes bezahlen, weil der Gurt zu den Dingen gehört, die unter Kleinreparaturen laufen. Hier könnt ihr nachlesen, was zu den Kleinreparaturen zählt.

    Die Entfernung eines Wespennestes zählt nicht zu den Kleinreparaturen und erst Recht nicht zu den Schönheitsreparaturen. Das ist einzig Sache des Vermieters. Und wenn der sich dumm stellt, dann die zuständige Behörde informieren. Wer bei euch zuständig ist, erfahrt ihr durch ein Telefonat beim Rathaus oder Landratsamt.

    Einmal editiert, zuletzt von mietrecht.de (22. August 2018 um 11:24) aus folgendem Grund: Link geändert

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Wodurch der Schaden am Rollo entstanden ist, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, weil sich die Lamellen verschoben haben. Die lassen sich aber nicht so einfach richten, der Vormieter sagte, man müsse dafür den Kasten aufmachen, was ich nicht machen möchte, weil sehr aufwendig und wie schon beschrieben evtl. mit Asbest belastet. Ja, ich denke auch, wie werden die Wespen einfach drin lassen und warten bis das Nest leer ist.

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    Können auch in einem Beitrag bearbeitet werden.

    Grace

  • Hallo :)

    Unser Vermieter war heute hier, wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe und wurde sofort nach Eintritt in unsere Wohnung sehr unfreundlich, da ich das Wort "Mangel" in den Mund nahm. Ich hatte ihm gesagt, dass ich ihm ein Wespennest im Rolladenkasten mitteile, da ich dazu verpflichtet bin, weil es einen Mangel darstellt - nicht weil es mich stört. Wir haben ein Fliegennetz an dem Fenster und die Wespen kommen nicht rein. Aufgrund des Wortes "Mangel" wurde er aber gleich wütend und fühlte sich angegriffen schätze ich. Als ich ihn bat freundlich zu bleiben, sagte er mir dann, dass ich eine unangenehme Person sei und dass mir das ja mal jemand sagen müsste und dass ich ausziehen soll. Er ist auch schon mehrfach unangemeldet in den Garten gekommen und hat sich zu uns gesetzt und angefangen mit uns zu reden. Als ich dann einmal nach einer halben Stunde gsagt habe, dass ich leider keine Zeit mehr habe und arbeiten muss, wurde er unverschämt und wütend. Er war auch nicht bereit Schimmel im Hausflur zu entfernen und diverse weitere Mängel zu beseitigen - ihm sei das Haus egal sagte er. Als ich ihn darauf hinwies, das kleine Kinder im Haus wohnen und Schimmel gesundheitsgefährdend sein kann, wurde er sehr unverschämt...also die Liste ist lang...insgesamt sind die Treffen mit ihm immer sehr unangenehm. Niemand im Haus möchte ihn gerne treffen, muss ich sagen.

    Ist er eigentlich berechtigt unangemeldet in den Garten zu kommen? Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus und teilen uns den Garten mit den Nachbarn. Gehört der Garten dann zum Mietgegenstand? Wenn letzteres der Fall wäre, dürfte er ja sich doch nicht einfach in den Garten setzen oder?

    Viele Grüße Melony

  • Gehört der Garten dann zum Mietgegenstand?

    Das kommt darauf an ob das im MV. so vereinbart ist.


    Ist er eigentlich berechtigt unangemeldet in den Garten zu kommen?

    Puuh, man kann natürlich auch nur noch über Anwälte kommunizieren. Davon würde ich aber abraten, daran verdienen nur andere.

    Grundsätzlich müsst ihr euch natürlich keine Beschimpfungen usw. gefallen lassen, jedoch wird man ja irgendwie mit ihm klar kommen müssen.

  • Hallo!

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    Können auch in einem Thema bearbeitet werden.

    Gruß



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