Vermieter will Anfahrtskosten, Annoncenkosten und sonstige Aufwände berechnen

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe vor ein paar Tagen meinen Mietvertrag zwecks Umzug gekündigt, da sich meine Lebenssituation geändert hat. Der Vertrag bestand leider nur für 3 Monate, habe aber nun noch eine 3 monatige Kündigungsfrist, die so auch vertraglich geregelt war.

    Nun will mir der Vermieter die Kosten für seine Anfahrten, aufgegebene Annoncen und weitere Aufwände für die Nebenkostenabrechnung etc. in Rechnung stellen. Ist das so rechtens? Und wenn ja in welchem Ausmaß?

    Vielen Dank im Voraus für eure/ihre Hilfe!

  • Nun will mir der Vermieter die Kosten für seine Anfahrten, aufgegebene Annoncen und weitere Aufwände für die Nebenkostenabrechnung etc. in Rechnung stellen. Ist das so rechtens? Und wenn ja in welchem Ausmaß?

    Asterix würde sagen:" Die spinnen die Vermieter" Alles, was der VM aufzählt sind Verwaltungsaufgaben, die zur Vermietung von Wohnraum gehören und einzig und allein von ihm zu bezahlen. Oder habt ihr einen Kündigungsausschluss vereinbart?

  • Nein, im Mietvertrag steht lediglich die Kündigungsfrist von 3 Monaten, die ich natürlich auch anerkenne. Auch das er urlaubsbedingt erst nach dem 3. Werktag die Kündigung erhalten hat räume ich ihm noch ein.. Das die Wohnung in die ihm mir übergebenen Zustand zu bringen ist ist auch alles soweit bekannt und wird von mir erledigt.

    Ich zitiere einfach mal "Da ich kein Makler bin, muss ich sämtliche Kosten und den entsprechenden Zeitaufwand persönlich verbuchen. Die Anfahrtkosten, die Annoncenkosten (159,90), den zeitlichen Aufwand für die individuellen Nebenkostenabrechnungen sowie natürlich den relativ großen Aufwand bei der Terminauswahl und Vereinbarung mit Interessenten.

    Dies vorangeschickt teile ich mit, dass bei einer Beendigung des Mietverhältnisses von mir nur der Aufwand übernommen wird, für den ich vertraglich einzustehen
    habe."

    Oder lese ich dies nur zu pessimistisch und soll nur ein Hinweis über die Erbringung der Leistung des Vermieters sein?

  • Oder lese ich dies nur zu pessimistisch und soll nur ein Hinweis über die Erbringung der Leistung des Vermieters sein?

    Ne, ne, der will alle Tätigkeiten rund ums Vermieten in Rechnung stellen. Und eine individuelle Nebenkostenabrechnung muss er nicht erstellen, das könnte er auch garnicht, weil ihm die benötigten Rechnungen ja noch fehlen.

  • Auch das er urlaubsbedingt erst nach dem 3. Werktag die Kündigung erhalten hat räume ich ihm noch ein.

    Solange die Kündigung bis zum 3. Werktag im Briefkasten war (nachweisbar) ist es völlig egal, ob er den an am selben Tag leert, am nächsten oder erst nach 1 Jahr. Die Kündigung gilt am 3. Werktag zugestellt, außer sie wurde persönlich zum späten Abend eingeworfen. Auch der Grund, warum er den Briefkasten erst später leert ist egal, ob krank, Urlaub oder sonst was, die Kündigung gilt aus zugestellt. Wäre ja sehr schön, wenn der Empfänger nach Lust und Laune das bestimmen könnte.

  • Solange die Kündigung bis zum 3. Werktag im Briefkasten war (nachweisbar) ist es völlig egal, ob er den an am selben Tag leert, am nächsten oder erst nach 1 Jahr. Die Kündigung gilt am 3. Werktag zugestellt, außer sie wurde persönlich zum späten Abend eingeworfen. Auch der Grund, warum er den Briefkasten erst später leert ist egal, ob krank, Urlaub oder sonst was, die Kündigung gilt aus zugestellt. Wäre ja sehr schön, wenn der Empfänger nach Lust und Laune das bestimmen könnte.

    Nachweisbar ist allerdings das Problem.. da ich in gutgläubiger Weise natürlich die Kündigung nicht per Einschreiben sondern einfach per normalem Brief versendet habe, ist dies leider nicht nachweisbar..

    Vielen Dank auf jeden Fall für eure Hilfe! :)

  • Nachweisbar ist allerdings das Problem.. da ich in gutgläubiger Weise natürlich die Kündigung nicht per Einschreiben sondern einfach per normalem Brief versendet habe,

    Und damit gilt die Kündigung von vornherein als nicht zugestellt. Erst durch die schriftliche Reaktion des VM könnte man das Gegenteil beweisen.

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