Solange die Kündigung bis zum 3. Werktag im Briefkasten war (nachweisbar) ist es völlig egal, ob er den an am selben Tag leert, am nächsten oder erst nach 1 Jahr. Die Kündigung gilt am 3. Werktag zugestellt, außer sie wurde persönlich zum späten Abend eingeworfen. Auch der Grund, warum er den Briefkasten erst später leert ist egal, ob krank, Urlaub oder sonst was, die Kündigung gilt aus zugestellt. Wäre ja sehr schön, wenn der Empfänger nach Lust und Laune das bestimmen könnte.
Nachweisbar ist allerdings das Problem.. da ich in gutgläubiger Weise natürlich die Kündigung nicht per Einschreiben sondern einfach per normalem Brief versendet habe, ist dies leider nicht nachweisbar..
Vielen Dank auf jeden Fall für eure Hilfe! ![]()