Kühlschrank Reperaturkosten

  • Hallo zusammen,

    wir sind Mieter einer Wohnung, welche bereits mit einer voll ausgestatteten Küche vom Vermieter bestückt wurde. Nun ist der Kühlschrank defekt. Er ist an, das Gefrierfach funktioniert einwandfrei, jedoch kühlt der Kühlschrank nur noch auf lediglich 15-19 Grad!

    Wir haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter und ich habe ihn gleich über das Problem in Kenntnis gesetzt. Nun sagte er mir, dass der Mieter nun bis zu 6% der Jahresmiete für Reperaturkosten oder Neuanschaffung dieser Art aufkommen müsse, laut BGH. Das wären in unserem Fall 720 €.

    Jedoch habe ich mich informiert und es müsse entsprechend im Mietvertrag eine Summe oder ein Prozentsatz festgehalten werden, sodass der Mieter tatsächlich verpflichtet ist für diese Kosten aufzukommen. In unserem Mietvertrag wurde nichts der gleichen festgehalten. Neben dem Paragraph 15 - Kleinreparaturen wurde handschriftlich lediglich festgehalten: in Absprache mit Versicherung. Die Felder, in denen eine Summe hätte eingetragen werden müssen, wurden freigelassen.

    Tritt diese 6% Regelung nun trotzdem für uns in Kraft und ich muss tatsächlich alleine eine Reparatur oder Neuanschaffung finanzieren, wenn diese max. 720€ beträgt? Oder ist es aufgrund unseres Vertrages unwirksam und der Vermieter muss für diese Kosten aufkommen?

    Wenn der Fall eintritt, dass ich für die Kosten aufkommen muss, darf ich den neuen Kühlschrank bei Auszug mitnehmen oder muss ich ihn dem Vermieter überlassen?

    Der Vermieter ist in allen möglichen Eigentümer-Vereinen und kennt Gott und die Welt, was Anwälte und Mietrecht angeht, was er auch gerne mal unterschwellig verlauten lässt...

    Ach, und es stellt sich die Frage, zählt der Kühlschrank zu den sogenannten Kleinreperaturen bzw. Bagatellschäden?

    Ich freue mich über schnelle Hilfe, denn bei den Temperaturen kann das lagern von Lebensmittel schon gesundheitsgefährdent sein.

    Viele Grüße :)

  • Der Vermieter ist wie viele seinesgleichen nicht richtig informiert. Wie der Name schon sagt muss ein Mieter auch dann solch eine kleine Reparatur bezahlen, wenn ihn keine Schuld trifft. Das gilt z.B. für Lichtschalter, Fenstergriffe, Rolladengurte. Aber nur bis zu einer Rechnungshöhe pro Reparatur von rund 100,- Euro.

    Sollten mehrere dieser Kleinreparaturen im Jahr anfallen, dann darf der Betrag höchstens 6% der Jahresmiete ausmachen. Ganz klar, für die Reparatur des Kühlschranks ist einzig euer Vermieter zuständig. Und wenn ihr das eurem Vermieter zeigen wollt, ist hier eine gute Website zu dem Thema.

  • Hallo Köbes ,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Aber aus welchem Grund tritt hier für uns nicht die 6% Regelung in Kraft? Handelt es sich bei einem defekten Kühlschrank nicht um eine Kleinreperatur, weshalb die Regelung hier nicht zutrifft?

    Und wenn es doch unter die Kleinreperatur fällt, müssten wir doch trotzdem 100€ selbst hinzuzahlen oder?

    Vielen Dank für den Link, diesen habe ich mir bereits angeschaut und werde ihn auch weiterleiten. Verstehe ich es richtig, dass wir als Mieter nicht für Kleinreperaturen aufkommen müssen, wenn kein Betrag im Mietvertrag festgehalten wurde?

    Vielen lieben Dank! :)

  • Verstehe ich es richtig, dass wir als Mieter nicht für Kleinreperaturen aufkommen müssen, wenn kein Betrag im Mietvertrag festgehalten wurde?

    Verstehst Du richtig.

    Stell doch die Klausel aus deinem Vertrag, ohne persönliche Daten, mal ein. Entweder Wort für Wort abtippen oder als Bild.

    Unter Kleinreparaturen fallen nur Dinge in der Wohnung die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

    Bei einem Kühlschrank wäre das z. B. der Türgriff oder die Fächer innen. Nicht aber wenn was am Motor defekt ist. Das muß voll und ganz der Vermieter zahlen.

  • Hallo,

    1. Ist die Kleinreparaturenklausel wirksam?

    Bitte lade eine anonymisierte Kopie des Vertrages hoch, dann können wir das besser beurteilen.

    2. Liegt eine Kleinreparatur vor?

    Eine Kleinreparatur im Sinne einer Kleinreparaturenklausel liegt im Allgemeinen dann vor, wenn

    • die zu reparierende Sache dem Mieter direkt zugänglich ist (Sache muss durch dich quasi berührbar sein)
      • Beispiel: Ein aufgeplatzter Taster einer WC-Spülung kann durch den Mieter zu bezahlen sein. Eine defekte Mechanik unterhalb des selbigen Tasters ist jedoch unmöglich auf den Mieter umlegbar, da diese ihm nicht direkt zugänglich ist. (Quelle hierzu am Ende)
    • die fälligen Reparaturkosten dürfen nach meinem Kenntnisstand einen Betrag von 120 € netto nicht übersteigen (korrigiert mich hier bitte, sollte die Rechtsprechung den Betrag mal wieder geändert haben. Ich habe dazu keinen neuen Stand ermitteln können)

    Selbst wenn Punkt 1 in Deinem Fall zutreffend sein sollte, so würde ich gemäß Punkt 2 annehmen, dass hier keine Kleinreparatur vorliegt, weil offenbar ein Dir nicht direkt zugänglicher Teil des Kühlschranks defekt ist. Ferner liegen die 720 € weit über dem mir bekannten zulässigen Satz.

    Deine Fallbeschreibung liest sich also in Summe für mich so, dass der Vermieter die Kosten im Rahmen seiner mietvertraglichen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht zu 100% tragen muss.


    Quellen:

    Zur direkten Zugänglichkeit und der 120 €-Grenze:

    Wann Mieter Kleinre­paraturen in der Wohnung bezahlen müssen

    Kleinreparaturen - Mietrecht

  • Aber aus welchem Grund tritt hier für uns nicht die 6% Regelung in Kraft?

    Ganz einfach, weil die 6% die Obergrenze aller in einem Jahr angefallenen Kleinreparaturen sind. Eine einzelne Reparatur darf bestenfalls zwischen 75.- und 100.- Euro kosten. Vorausgesetzt es ist im Mietvertrag vereinbart.

  • anitari und Philipp Mosig  Köbes vielen Dank für die Erläuterung und detaillierte Beschreibung, das war mir so nicht bewusst. Ich dachte Kleinreperatur sei ein dehnbarer Begriff, den der Vermieter auslegen könne, wie er möchte und dort eine Grauzone besteht.

    Ich hoffe das angehangene Bild des Vertrages ist sichtbar. Ansonsten tippe ich den Text morgen einmal ab.

    Die links werde ich meinen Vermieter zukommen lassen. Er berät sich in solcher Hinsicht immer mit seinem Anwalt und Steuerberater, aus dem Grund ist es mir umso wichtiger, das Recht auf meiner Seite zu wissen, auch wenn er eigentlich sehr umgänglich ist.


    Dokumente bitte nur als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen, gelöscht.

    Grace

  • Es ist nichts eingetragen. Weder eine Betrag pro Einzelreparatur, noch wie viel % der Jahresnettomiete.

    Heißt im Klartext Du mußt gar keine Kleinreparaturen zahlen.

    Er berät sich in solcher Hinsicht immer mit seinem Anwalt und Steuerberater,

    Dann haben Beide keine Ahnung. Jedenfalls nicht von Mietrecht.

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