Beiträge von Schokoriegel

    anitari und Philipp Mosig  Köbes vielen Dank für die Erläuterung und detaillierte Beschreibung, das war mir so nicht bewusst. Ich dachte Kleinreperatur sei ein dehnbarer Begriff, den der Vermieter auslegen könne, wie er möchte und dort eine Grauzone besteht.

    Ich hoffe das angehangene Bild des Vertrages ist sichtbar. Ansonsten tippe ich den Text morgen einmal ab.

    Die links werde ich meinen Vermieter zukommen lassen. Er berät sich in solcher Hinsicht immer mit seinem Anwalt und Steuerberater, aus dem Grund ist es mir umso wichtiger, das Recht auf meiner Seite zu wissen, auch wenn er eigentlich sehr umgänglich ist.


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    des Forum hochladen, gelöscht.

    Grace

    Hallo Köbes ,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Aber aus welchem Grund tritt hier für uns nicht die 6% Regelung in Kraft? Handelt es sich bei einem defekten Kühlschrank nicht um eine Kleinreperatur, weshalb die Regelung hier nicht zutrifft?

    Und wenn es doch unter die Kleinreperatur fällt, müssten wir doch trotzdem 100€ selbst hinzuzahlen oder?

    Vielen Dank für den Link, diesen habe ich mir bereits angeschaut und werde ihn auch weiterleiten. Verstehe ich es richtig, dass wir als Mieter nicht für Kleinreperaturen aufkommen müssen, wenn kein Betrag im Mietvertrag festgehalten wurde?

    Vielen lieben Dank! :)

    Hallo zusammen,

    wir sind Mieter einer Wohnung, welche bereits mit einer voll ausgestatteten Küche vom Vermieter bestückt wurde. Nun ist der Kühlschrank defekt. Er ist an, das Gefrierfach funktioniert einwandfrei, jedoch kühlt der Kühlschrank nur noch auf lediglich 15-19 Grad!

    Wir haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter und ich habe ihn gleich über das Problem in Kenntnis gesetzt. Nun sagte er mir, dass der Mieter nun bis zu 6% der Jahresmiete für Reperaturkosten oder Neuanschaffung dieser Art aufkommen müsse, laut BGH. Das wären in unserem Fall 720 €.

    Jedoch habe ich mich informiert und es müsse entsprechend im Mietvertrag eine Summe oder ein Prozentsatz festgehalten werden, sodass der Mieter tatsächlich verpflichtet ist für diese Kosten aufzukommen. In unserem Mietvertrag wurde nichts der gleichen festgehalten. Neben dem Paragraph 15 - Kleinreparaturen wurde handschriftlich lediglich festgehalten: in Absprache mit Versicherung. Die Felder, in denen eine Summe hätte eingetragen werden müssen, wurden freigelassen.

    Tritt diese 6% Regelung nun trotzdem für uns in Kraft und ich muss tatsächlich alleine eine Reparatur oder Neuanschaffung finanzieren, wenn diese max. 720€ beträgt? Oder ist es aufgrund unseres Vertrages unwirksam und der Vermieter muss für diese Kosten aufkommen?

    Wenn der Fall eintritt, dass ich für die Kosten aufkommen muss, darf ich den neuen Kühlschrank bei Auszug mitnehmen oder muss ich ihn dem Vermieter überlassen?

    Der Vermieter ist in allen möglichen Eigentümer-Vereinen und kennt Gott und die Welt, was Anwälte und Mietrecht angeht, was er auch gerne mal unterschwellig verlauten lässt...

    Ach, und es stellt sich die Frage, zählt der Kühlschrank zu den sogenannten Kleinreperaturen bzw. Bagatellschäden?

    Ich freue mich über schnelle Hilfe, denn bei den Temperaturen kann das lagern von Lebensmittel schon gesundheitsgefährdent sein.

    Viele Grüße :)

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