Hallo zusammen,
wir sind Mieter einer Wohnung, welche bereits mit einer voll ausgestatteten Küche vom Vermieter bestückt wurde. Nun ist der Kühlschrank defekt. Er ist an, das Gefrierfach funktioniert einwandfrei, jedoch kühlt der Kühlschrank nur noch auf lediglich 15-19 Grad!
Wir haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter und ich habe ihn gleich über das Problem in Kenntnis gesetzt. Nun sagte er mir, dass der Mieter nun bis zu 6% der Jahresmiete für Reperaturkosten oder Neuanschaffung dieser Art aufkommen müsse, laut BGH. Das wären in unserem Fall 720 €.
Jedoch habe ich mich informiert und es müsse entsprechend im Mietvertrag eine Summe oder ein Prozentsatz festgehalten werden, sodass der Mieter tatsächlich verpflichtet ist für diese Kosten aufzukommen. In unserem Mietvertrag wurde nichts der gleichen festgehalten. Neben dem Paragraph 15 - Kleinreparaturen wurde handschriftlich lediglich festgehalten: in Absprache mit Versicherung. Die Felder, in denen eine Summe hätte eingetragen werden müssen, wurden freigelassen.
Tritt diese 6% Regelung nun trotzdem für uns in Kraft und ich muss tatsächlich alleine eine Reparatur oder Neuanschaffung finanzieren, wenn diese max. 720€ beträgt? Oder ist es aufgrund unseres Vertrages unwirksam und der Vermieter muss für diese Kosten aufkommen?
Wenn der Fall eintritt, dass ich für die Kosten aufkommen muss, darf ich den neuen Kühlschrank bei Auszug mitnehmen oder muss ich ihn dem Vermieter überlassen?
Der Vermieter ist in allen möglichen Eigentümer-Vereinen und kennt Gott und die Welt, was Anwälte und Mietrecht angeht, was er auch gerne mal unterschwellig verlauten lässt...
Ach, und es stellt sich die Frage, zählt der Kühlschrank zu den sogenannten Kleinreperaturen bzw. Bagatellschäden?
Ich freue mich über schnelle Hilfe, denn bei den Temperaturen kann das lagern von Lebensmittel schon gesundheitsgefährdent sein.
Viele Grüße 