Hallo Forum,
- ich wohne seit 5 Jahren in einer 3er WG
- alle haben einen eigenen Mietvertrag und
- jeder musste jeden Mietvertrag unterschreiben
- nun wollen wir die WG gemeinsam auflösen
- am 25.02. schrieb jeder von uns seine Kündigung und wir
brachten die drei Briefe zusammen am gleichen Tag zum
Briefkasten.
- die Kündigungsfrist beträgt ganz normal drei Monate
- meine beiden Mitbewohner haben eine Kündigungsbestätigung
erhalten, in denen wird die Kündigung zum 31.05. angenommen.
Gleichzeitig aber eingeräumt, daß ICH die Kündigung nicht
korrekt geschrieben habe und die WG damit gesamtschuldnerisch
erst am 30.06. aufgelöst werden könne
- ICH habe eine Kündigungsbestätigung bekommen, in der wird die
Kündigung abgelehnt. Ich habe geschrieben: "Unter Einhaltung
der Kündigungsfrist kündige ich zum 01.03." Damit meine ich
logischerweise den Kündigungstag. Mit "Unter Einhaltung der
Kündigungsfrist" räume ich ein, daß ich somit am 31.05. der
Mietvertrag auflöst und nicht schon am 01.03. Versteht sich ja
von selber, da zwischen dem rechtzeitigen Eingang ALLER
Kündigungen VOR dem 01.03. und dem 01.03. nicht drei Monate
liegen. Die Vermieterin schreibt, ich hätte nicht korrekt
gekündigt und will nun, daß ich im März nochmal eine Kündigung
verfasse aus der hervorgeht, daß ich um 30.06. kündige. Das
würde für mich bedeuten einen Monat länger Miete zahlen zu
müssen.
Nun meine Frage; ich kann aus keinem Gesetzestext ablesen, daß Kündigungen abgelehnt werden, aus denen aus Vermietersicht der Kündigungstermin nicht richtig hervorgeht. Kann die Vermieterin nicht einfach bestätigen und - wenn sie meint - mir den eigentlichen Kündigungstermin in dieser Bestätigung mitteilen? Oder habe ich tatsächlich alles falsch gemacht und muss nun nochmal kündigen? Wenn dem so ist, aus welchem § geht das hervor?
Schonmal vielen Dank fürs Durchlesen meines Romans