Besondere Kündigung

  • Hallo zusammen, ich habe eine frage,

    ich und meine Familie wollen unsere Wohnung kündigen. Das Problem ist, das wir ein 5 jahresvertrag unterschrieben haben, mit der Klausel das wenn was Besondere Umstände sind können wir vorzeitig kündigen natürlich halten wir unsere Kündigunsfrist von 3 Monaten ein.

    Die Besonderen Umstände sind das wir unser drittes Kind bekommen haben und wohnen in einer 3 Zimmerwohnung der Platz ist zu eng jetzt.

    des weiteren sind wir momentan dran Unser Eigenheim zu bauen das in ca. 4 Montan fertig gestellt ist, also bezugsfertig.

    Der Vermieter möchte nun unsere Kaution einbehalten.

    Wäre nett wenn ihr mir ein paar Infos geben könntet

  • Die Vertragsbindung ist hier eindeutig länger als 48 Monate, da erst laut Klausel ab Ende August 2019 gekündigt werden kann.

    Damit ist die laut BGH zulässige Höchstdauer er Vertragsbindung des Mieters überschritten.

    Im Klartext, die Klausel ist unwirksam und ihr könnt jeder Zeit fristgerecht kündigen.

  • Eine solche Vereinbarung hat der BGH in einem aktuellen Urteil für unwirksam erklärt – aus zwei Gründen: Zum einen beginnt die Berechnung des 4-Jahres-Zeitraumes nach Auffassung des BGH nicht erst bei Beginn des Mietverhältnisses, sondern bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (der i. d. R. einige Zeit vor Mietbeginn liegt). Zum anderen darf der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann, 4 Jahre nicht überschreiten.


    Vorsicht Falle – Neues BGH-Urteil zum Kündigungsverzicht

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