Beiträge von Xillary

    Hallo Community,

    Da ich hier neu bin , hoffe das ich mit meinem Thema in der richtigen Rubik bin.

    Meine Mutter hat nun folgendes Problem. Sie lebt in einem Mehrfamilien Haus seit 4 Jahren. Dieses Haus soll nun verkauft werden , nun halten sich die Gerüchte das die neuen Käufer(Privatleute) allen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen wollen.

    Mittlerweile weiß ich das eine Kündigung wegen Eigenbedarf einigen Gesetzen unterliegen, und es nicht immer so einfach ist eine Eigenbedarfkündigung gelten zu machen.

    Nun aber zu meinem Problem , in dem Mietvertrag den meine Mutter unterschrieben hat steht nun folgendes unter dem Punkt Sonstiges:

    Dem Mieter ist bekannt, dass das Wohnunghaus .......str in XXXX zum Verkauf ansteht. Sollte ein Kaufinteressent für die Wohnung des Mieters Eigenbedarf beanspruchen, erklärt sich der Mieter schon jetzt bereit, dem Eigenbedarfsanspruch stattzugeben und die Wohnung innerhalb von 3 Monaten zu räumen. Die Frist beginnt sobald dem Mieter der Eigenbedarfsanspruch schriftlich mitgeteilt wurde. Als Aufwandsentschädigung zahlt der Vermieter den Mietern eine einmalige Entschädigungszahlung von 1000€ nach Auszug.


    Nach allem was ich jetzt zum Thema Mietrecht gelesen habe sagt mir mein Gefühl das die Zeile im Mietvertrag ungültig ist und nicht gelten gemacht werden kann.


    Mir geht es nicht darum ein Krieg mit dem neuen Käufer anzuzetteln und auf Teufel komm raus eine Kündigung entgegenzuwirken .

    Eher geht es mir darum ggf. eine größere Entschädigungszahlung zu verhandeln für kommende Kosten für Umzug, da meine Mutter erkrankt ist versuche ich natürlich das beste aus solch einer Situation rauszuschlagen , ein Rechtsstreit ist jetzt das letzte was meine Mutter gebrauchen könnte.

    Für zukünftige Verhandlungen wäre es natürlich für mich von Interesse das diese Klausel bestand hat.


    Erstmal danke an alle die bis zum Ende gelesen haben, und hoffe das vllt. der ein oder andere ein Rat für mich hat.


    Gruß

    Daniel

    Mod: Anonymisiert

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