Folgender Fall:
Ich und mein Mann haben seit 2 Jahren eine Unterwohnung 90 qm.in einem 2 Familienhaus gemietet.das erste Jahr war alles top.Dann zog unsere Mieterin in der Oberwohnung aus und ein Pärchen ein!Gleichzeitiig übergab unser vermieter alles einen Verwalter.Ab da ging es dann los!Das Pärchen über uns schlägt sich Tag und Nacht die Köpfe ein.Da die Wohnungen sehr schlecht gedämmt sind hört man alles und ich meine alles!Da die vorherige Dame fast nie da war und ansonsten sehr ruhig war haben wir nie probleme damit gehabt und uns wurde auch nicht gesagt das die Wohnung so schlecht gedämmt ist.Das heißt wir können jedes Wort was oben geredet wird verstehen!Gleichzeitig haben wir akuten Schimmelbefall in einem Raum.Tja nach Begutachtung eines Verwandten des Vermieters hies es es sind Stockpflegen.Wir sollten das überstreichen!Wenn wir damit nicht einverstanden sind würden sie einen gutachter auf unsere Kosten kommen lassen.
Dann kam unsere nebenkostenabrechnung.400 Euro hätten wir wiederbekommen müssen aber da wir einen Kaminofen in der Wohnung(festeingebaut)zog unser Hausverwalter gleichmal 200 Euro ab einmalige Gebühr für die Nutzung!Vor 2 Monaten beschwerte sich das Pärchen über Schimmelbildung in ihrer Wohnung,ich muss dazu sagen das sie mit dem Verwalter befreundet sind,da tauchte der verwalter bei uns auf und aufeinmal waren unsere Stockflecken auch Schimmelbildung.Tja aber bis heute ist nix passiert.Ach ja übrigens in einem Brief an uns ordnete der verwalter an das von 16-17 Uhr keine Musik gehört werden darf da durch die schlechte Dämmung die Dame über uns sich ja nach der Arbeit ausruhen müßte und sie sich sonst belästigt fühlt!Aber die Lautstärke einschließlich Streitereinen oben geht munter weiter.Ich will einfach nur raus hier....
Ich will raus hier!!!
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Cass -
8. März 2011 um 16:01 -
Erledigt
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Kündigungsfrist: 3 Monate. Auch in diesem Fall.
Wegen des Lärms und auch des Schimmels bitte die Funktion (Schaltfläche) Suchen nutzen. Zu diesen Themen sind schon genügend Antworten, Aufsätze, u.ä. geschrieben worden, da ist Alles gesagt.
Und wenn das nicht reicht, dann hilft Google gerne weiter.
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Hallo Cass,
"da wir einen Kaminofen in der Wohnung(festeingebaut)zog unser Hausverwalter gleichmal 200 Euro ab einmalige Gebühr für die Nutzung!"
Dem würde ich widersprechen und den Betrag zurückfordern - es sei denn, das ist im MV so vereinbart (was ich jedoch bezweifele)."in einem Brief an uns ordnete der verwalter an das von 16-17 Uhr keine Musik gehört werden darf"
Sowas hat bzw. kann er nicht "anordnen", höchstens um einen reduzierten Geräuschpegel, evtl. Zimmerlautstärke, bitten."Ich will einfach nur raus hier...."
Verständlich, aaber die Kündigungsfrist beträgt, wie bereits gesagt, drei Monate. Das heist: Wenn Ihr jetzt (nachweislich/beweisbar/rechtswirksam kündigt, zum 31.05.11. -
Erstmal danke für eure Antworten.Tolles Foreum hier.Frage wie sieht das aus mit Nachmietern stellen.Steig da nicht mehr ganz durch wie das jetzt geregelt ist.3 Monate Kündigungsfrist einhalten ist immer sehr schwierig aber doppelt bezahlen kann ich mir auch nicht leisten!
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Auch zum Thema Nachmieterstellung bitte die Funktion Suchen hier im Forum nutzen.
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Cass:
"wie sieht das aus mit Nachmietern stellen."
Falls die Suchfunktion Dich nicht weiterbrachte: Du wirst KEINEN Vertrag finden, wo das Nachmieterstellen geregelt ist. Sonst könnte man ja irgendeinen der "Jungs" von der Strasse sich hierzu bereit erklären, kassiert sein Honorar und ist dann weg."3 Monate Kündigungsfrist einhalten ist immer sehr schwierig"
Für den einen ja, für den anderen nein... - aber die rechlichen Regelungen sind eindeutig."doppelt bezahlen kann ich mir auch nicht leisten!"
Niemand fragt danach...
Bei einem Wohnungswechsel wird es sich i.d.R. nicht vermeiden lassen, dass sich die Mieten der alten und neuen Wohnung mindestens einen Monat überschneiden, logo.
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