Unterschiedliche Abrechnungszeiträume

  • Hallo liebe Mietprofis,

    ich bin noch gute 2 Monate Mieter, danach dann Eigentümer, trotzdem gibt es noch ein Thema bei dem ich euer Expertenwissen brauche.

    Darum geht es:

    Der Zeitraum der Nebenkostenabrechnungen hat sich geändert: ALT 01.07. bis 30.06., NEU 01.01. bis 31.12.

    Daraus resultiert nun, dass der Zeitraum 01.07.2016 bis 31.06.2017 schon abgerechnet ist und nun noch das zweite Halbjahr 2017 abzurechnen war. Und genau um diese Abrechnung geht es.

    Mir ist aufgefallen, dass die Position "Kaltwasser" im Vergleich zu den vorherigen Abrechnungen um 25% gestiegen ist. Daraufhin habe ich der Abrechnung widersprochen und die zugrundeliegenden Unterlagen zur Einsicht beantragt. Die Unterlagen habe ich auch bekommen.

    Der Darauf ersichtliche Betrag (1090,91 EUR) entspricht auch dem in der Abrechnung aufgeführten Betrag für Kaltwasser (1090,91 EUR).

    Und jetzt das ABER:

    Der Abrechnungszeitraum des Wasserversorgers ist 01.05.2016 bis 11.01.2018.


    Nach meinem Verständnis ist das nicht korrekt. Es werden in der Abrechnung 6 Monate abgerechnet (Juli bis Dezember 2017), Grundlage für das Kaltwasser sind aber 8,5 Monate (Mai bis Januar).


    Was haltet ihr davon? Korrekt oder nicht?

    Grüße und danke
    eds

  • Was haltet ihr davon? Korrekt oder nicht?

    Korrekt, denn anders läßt sich das Problem nicht lösen. Nicht alle Rechnungen für die Betriebskostenabrechnung haben nämlich den gleichen Zeitraum, das Kalenderjahr. Dafür ist dann bei der nächsten Abrechnung der Ausgleich hergestellt.

  • Hallo Köbes,

    danke für deine Antwort.

    Wie sieht es in obigem Beispiel aus, wenn ein Mieter zum 01.07.2017 eingezogen ist. Nun zahlt er auch die zwei Monate vor seinem Einzug mit. Bei ihm gleicht sich das ja nicht mehr durch die nächste Abrechnung aus.

    Weitere Frage. Müsste man darüber nicht Transparenz schaffen, dass mit einer Abrechnung früher (also 07.2016 bis 06.2017) noch gar nicht alle dort entstandenen Kosten abgegolten sind? Weil Mai und Juni werden ja auf die nächste Abrechnung verlegt.

    Ich fände es komisch, wenn ich im Biergarten meines Vertrauens bei Besuch Nummer 1 20 EUR zahle und bei Besuch Nummer 2 muss ich noch 10 EUR aus Besuch Nummer 1 nachzahlen.

    Grüße und natürlich ein schönes Wochenende

  • Du bezahlst das Wasser nachdem, was die Wasseruhr anzeigt, richtig? Wie sollte auch sonst gemessen werden? Wenn du ausgezogen bist müssen natürlich alle Messuhren abgelesen werden, dann ist der Gesamtverbrauch bis zu diesem Termin erfasst.

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