Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster)

  • Hallo allerseits,

    ich habe ein paar Fragen zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

    Ich hab die Ankündigung zur Modernisierung am 21.01.2018 erhalten, darin steht voraussichtlicher Baubeginn ist der 01.03.2018. Demnach wären die drei Monat Ankündigungsfrist nicht eingehalten. Der tatsächliche Baubeginn war nun erst im April. Ist dadurch die drei monatige Frist wieder eingehalten, weil die Baumaßnahmen erst 3 Monate nach der Ankündigung begonnen haben? Oder ist hier der voraussichtliche Baubeginn aus dem Schreiben maßgebend?

    Als die Bauarbeiten abgeschlossen waren, bekam ich am 21.06.2018 ein Schreiben darüber, dass die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und ich die Mieterhöhung ab dem 01.07.2018 zahlen soll. Meiner Meinung nach soll dies die Ankündigung zur Mieterhöhung darstellen und somit müsste die erhöhte Miete erst zum 01.09.2018 zu zahlen sein.

    Wenn ich das nun zusammennehme, wäre die erhöhte Miete erst zum 01.03.2019 zu zahlen.

    Nun noch ein paar weitere Fragen:

    Im Haus (3 Parteien) wurde alle Fenster durch Fenster mit Wärmeschutzglas ausgetauscht. In wie weit sind die Kosten für die Fenster im Keller und Flur vom Vermieter mit anzurechnen? Ich meine durch die Erneuerung der Fenster im Keller, habe ich keine Ersparnis der Heizkosten in meiner Wohnung.

    Die Mieterhöhung umfasst 633€ im Jahr. Ich habe gelesen, dass die Erhöhung maximal das doppelte der Ersparnis (Heizkosten) betragen darf. Dass bedeutet also, dass ich durch die neuen Fenster im Jahr 316,50€ Heizkosten einsparen soll. Das kann ich mir nicht vorstellen. In wie weit muss der Vermieter belegen, welche Ersparnis ich durch die Modernisierung habe?

    Was muss der Ankündigung zur Mieterhöhung alles beigefügt sein? Bei mir ist es lediglich ein Schreiben, in dem der Gesamtaufwand aufgeführt ist und damit die Mieterhöhung berechnet wird. Die Berechnung an sich ist in Ordnung.

    Ich hatte nun vorhin ein Gespräch mit dem Vermieter.

    Ich hatte ihn auf die verpasste Frist von 3 Monaten vor Baubeginn angesprochen und dieser meinte denn, dass die Bauarbeiten ja erst 3 Monate nach Ankündigung begonnen haben.

    Desweiteren hatte ich ihm gesagt, dass ich die erhöhte Miete eh erst nach 3 Monaten der Ankündigung zur Mieterhöhung zu zahlen hätte. Antwort: Die Ankündigung zur Mieterhöhung war bereits im Schreiben vom Januar enthalten. (Da wusste man doch aber noch gar nicht wie hoch die Erhöhung sein wird).

    Wir sind nun so verblieben, dass ich die erhöhte Miete erst einmal nicht zahlen brauch und sich der Vermieter noch einmal informieren wollte und hat mir vorgeschlagen, wir treffen uns in der Mitte und ich zahle erst in 3 Monaten. Aber warum sollte ich darauf eingehen, wenn ich erst in 9 Monaten zahlen muss?

    Schon einmal vorab vielen Dank für mögliche Antworten.

    Mit freudlichen Grüßen

    Schlomo

  • Eingang der Mieterhöhung am 21.06.18. Daraus folgt Erhöhung der Miete zum 01.09.2018.

    Wenn jetzt aber die Ankündigung zur Modernisierung nicht Fristgerecht eingegangen ist, kann ich die Zahlung der Mieterhöhung doch um weitere 6 Monate aufschieben. So komme ich denn auf den 01.03.2019.

  • Ist dadurch die drei monatige Frist wieder eingehalten, weil die Baumaßnahmen erst 3 Monate nach der Ankündigung begonnen haben?

    Laut § 555c BGB sind die Arbeiten 3 Monate vor Beginn der Maßnahme anzukündigen. Das scheint hier in Ordnung zu sein.

    Als die Bauarbeiten abgeschlossen waren, bekam ich am 21.06.2018 ein Schreiben darüber, dass die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und ich die Mieterhöhung ab dem 01.07.2018 zahlen soll.

    Das passt schon mal nicht. Die neue Miete ist zum Beginn des 3. Monats nach Zugang des Schreibens (Die Meldung der Fertigstellung) fällig. Das wäre dann der 01.09.2018.

    Was muss der Ankündigung zur Mieterhöhung alles beigefügt sein?

    • voraussichtlicher Beginn und Dauer der Maßnahme
    • Umfang der Maßnahme
    • voraussichtliche Mieterhöhung
    • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht

    In wie weit muss der Vermieter belegen, welche Ersparnis ich durch die Modernisierung habe?

    Er muss die voraussichtlichen neuen Betriebskosten angeben. Das kommt aber einem Blick in die Kristallkugel gleich.

    Grundsätzlich kann der Vermieter hier 11% der Gesamtkosten umlegen. Hier hat er aber einen Instandhaltungsanteil herauszurechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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