Hallo allerseits,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.
Ich hab die Ankündigung zur Modernisierung am 21.01.2018 erhalten, darin steht voraussichtlicher Baubeginn ist der 01.03.2018. Demnach wären die drei Monat Ankündigungsfrist nicht eingehalten. Der tatsächliche Baubeginn war nun erst im April. Ist dadurch die drei monatige Frist wieder eingehalten, weil die Baumaßnahmen erst 3 Monate nach der Ankündigung begonnen haben? Oder ist hier der voraussichtliche Baubeginn aus dem Schreiben maßgebend?
Als die Bauarbeiten abgeschlossen waren, bekam ich am 21.06.2018 ein Schreiben darüber, dass die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und ich die Mieterhöhung ab dem 01.07.2018 zahlen soll. Meiner Meinung nach soll dies die Ankündigung zur Mieterhöhung darstellen und somit müsste die erhöhte Miete erst zum 01.09.2018 zu zahlen sein.
Wenn ich das nun zusammennehme, wäre die erhöhte Miete erst zum 01.03.2019 zu zahlen.
Nun noch ein paar weitere Fragen:
Im Haus (3 Parteien) wurde alle Fenster durch Fenster mit Wärmeschutzglas ausgetauscht. In wie weit sind die Kosten für die Fenster im Keller und Flur vom Vermieter mit anzurechnen? Ich meine durch die Erneuerung der Fenster im Keller, habe ich keine Ersparnis der Heizkosten in meiner Wohnung.
Die Mieterhöhung umfasst 633€ im Jahr. Ich habe gelesen, dass die Erhöhung maximal das doppelte der Ersparnis (Heizkosten) betragen darf. Dass bedeutet also, dass ich durch die neuen Fenster im Jahr 316,50€ Heizkosten einsparen soll. Das kann ich mir nicht vorstellen. In wie weit muss der Vermieter belegen, welche Ersparnis ich durch die Modernisierung habe?
Was muss der Ankündigung zur Mieterhöhung alles beigefügt sein? Bei mir ist es lediglich ein Schreiben, in dem der Gesamtaufwand aufgeführt ist und damit die Mieterhöhung berechnet wird. Die Berechnung an sich ist in Ordnung.
Ich hatte nun vorhin ein Gespräch mit dem Vermieter.
Ich hatte ihn auf die verpasste Frist von 3 Monaten vor Baubeginn angesprochen und dieser meinte denn, dass die Bauarbeiten ja erst 3 Monate nach Ankündigung begonnen haben.
Desweiteren hatte ich ihm gesagt, dass ich die erhöhte Miete eh erst nach 3 Monaten der Ankündigung zur Mieterhöhung zu zahlen hätte. Antwort: Die Ankündigung zur Mieterhöhung war bereits im Schreiben vom Januar enthalten. (Da wusste man doch aber noch gar nicht wie hoch die Erhöhung sein wird).
Wir sind nun so verblieben, dass ich die erhöhte Miete erst einmal nicht zahlen brauch und sich der Vermieter noch einmal informieren wollte und hat mir vorgeschlagen, wir treffen uns in der Mitte und ich zahle erst in 3 Monaten. Aber warum sollte ich darauf eingehen, wenn ich erst in 9 Monaten zahlen muss?
Schon einmal vorab vielen Dank für mögliche Antworten.
Mit freudlichen Grüßen
Schlomo