Hallo Ihr Lieben,
ich benötige eure Hilfe.
Mein Mann, meine Tochter und ich wohnen in einem 7-Parteien-Haus. Es sind alles Eigentumswohnungen, wovon unsere und eine weitere vermietet sind.
Seit 2015 wohnen wir hier (Haus steht seit 2012).
Der überwiegende Teil der Nebenkosten würden in den Vorjahren immer nach dem Eigentümeranteil als Verteilungsschlüssel abgerechnet.
Unsere Wohnung ist mit 90qm die kleinste im Haus.
Anfang Juni 2018 fand die jährliche Eigentümerversammlung statt. Hier wurde mehrheitlich beschlossen (Gegenstimme unserer Vermieter), dass der Verteilerschlüssel RÜCKWIRKEND ab 01.01.2017 geändert wird- Abrechnung jetzt nach Wohneinheit.
Das benachteiligt uns jetzt sehr und daraus resultiert eine ordentliche Nachzahlung. Nach dem alten Schlüssel hätten wir ein Guthaben.
Unsere Vorauszahlungen wurden angepasst, was für uns für die Zukunft auch in Ordnung ist.
Unsere Frage ist nur, ob es tatsächlich rechtens ist den Verteilerschlüssel RÜCKWIRKEND für 1,5 Jahre (2017 und 01/18-06/18) zu ändern und dies auf uns Mieter umzulegen, gerne auch mit Rechtsgrundlage?
Nach unserem Rechtsempfinden wäre nur eine Anpassung für die Zukunft möglich.
Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe.