Rückwirkende Änderung Verteilerschlüssel NK

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich benötige eure Hilfe.

    Mein Mann, meine Tochter und ich wohnen in einem 7-Parteien-Haus. Es sind alles Eigentumswohnungen, wovon unsere und eine weitere vermietet sind.

    Seit 2015 wohnen wir hier (Haus steht seit 2012).

    Der überwiegende Teil der Nebenkosten würden in den Vorjahren immer nach dem Eigentümeranteil als Verteilungsschlüssel abgerechnet.

    Unsere Wohnung ist mit 90qm die kleinste im Haus.

    Anfang Juni 2018 fand die jährliche Eigentümerversammlung statt. Hier wurde mehrheitlich beschlossen (Gegenstimme unserer Vermieter), dass der Verteilerschlüssel RÜCKWIRKEND ab 01.01.2017 geändert wird- Abrechnung jetzt nach Wohneinheit.

    Das benachteiligt uns jetzt sehr und daraus resultiert eine ordentliche Nachzahlung. Nach dem alten Schlüssel hätten wir ein Guthaben.

    Unsere Vorauszahlungen wurden angepasst, was für uns für die Zukunft auch in Ordnung ist.

    Unsere Frage ist nur, ob es tatsächlich rechtens ist den Verteilerschlüssel RÜCKWIRKEND für 1,5 Jahre (2017 und 01/18-06/18) zu ändern und dies auf uns Mieter umzulegen, gerne auch mit Rechtsgrundlage?

    Nach unserem Rechtsempfinden wäre nur eine Anpassung für die Zukunft möglich.

    Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe.

  • Eine rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels ist nicht möglich.

    Im § 556a Abs. 2 BGB steht geschrieben, dass "dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen [...]. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig".

    Folglich würde der geänderte Umlageschlüssel erstmals für den Zeitraum 01.01.19-31.12.19 wirksam werden, allerdings auch nur dann, wenn die Änderungsmöglichkeit des Vermieters vertraglich vereinbart wurde.

    Wenn die Eigentümergemeinschaft eine rückwirkende Änderung vereinbart hat, dann hat Euer Vermieter Pech gehabt. Diese Kosten kann er nicht geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unsere Frage ist nur, ob es tatsächlich rechtens ist den Verteilerschlüssel RÜCKWIRKEND für 1,5 Jahre (2017 und 01/18-06/18) zu ändern und dies auf uns Mieter umzulegen

    Rückwirkend läuft garnichts, wie Leipziger82 schon geschrieben hat. Aber ein neuer Verteilerschlüssel ist auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung nur möglich, wenn es so im Mietvertrag vereinbart ist. Das dürfte aber für die meisten dieser Verträge nicht zufreffend sein.

    Was die Eigentümer in ihrer Versammlung beschließen, ob demnächst das Gewicht oder die Haarfarbe als Maßstab gilt, ist einzig für Eigentümer, die darüber abgestimmt haben, von Belang.

    Hier kann man zur Besonderheit von Verteilerschlüsseln bei WEG nachlesen: miteigentumsanteile-als-verteilerschluessel

  • Fraglich wäre jetzt nur, ob die Änderung vertraglich vereinbart wurde.

    Anbei der Auszug aus unserem Mietvertrag.

    Kann man hieraus erkennen, dass der Vermieter berechtigt ist?

    Ich weiß zwar nicht, ob auf den Folgeseiten noch etwas weiteres steht, allerdings steht ganz unten nur geschrieben, dass der Vermieter den Umlagemaßstab für die Müllkosten ändern kann (nur nach Verbrauch).

    Wenn nichts weiteres im Vertrag steht, kann der Vermieter hier keine Änderungen durchführen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So, nun möchte ich hier noch einmal DANKE für die Hilfe sagen.

    Es war genau richtig die Abrechnung nicht zu akzeptieren.

    Wir müssen nichts nachzahlen, sondern bekommen nach dem alten Verteilerschlüssel sogar etwas erstattet.

    Dies hat uns unser Vermieter mitgeteilt.

    Gleichzeit möchte er jetzt folgendes:

    1. Wir sollen die NK-Abrechnungen für 2018 nach dem neuen Verteilerschlüssel akzeptieren.

    2. Wir bekommen bis Ende 2019 keine Mieterhöhung.

    Wir wohnen in einem 6 Jahre alten Haus und liegen mit unserem Mietpreis 2€/qm unter dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis.

    Es wäre eine Erhöhung von ca. 160€ monatlich.

    Bisher wurde die Miete auch noch nie erhöht.

    Was haltet ihr davon?

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