Guten Morgen,
ich hätte die Möglichkeit eine Wohnung anzumieten, die der Stadt gehört. Dementsprechend würde der Vertrag mit selbiger geschlossen.
Ich habe mir vorab den Mietvertrag geben lassen um ihn zu prüfen und mir ist folgender Absatz ins Auge gestochen:
"Die Benutzung der Wohnräume erfolgt auf eigene Gefahr der Mieterin. Der Vermieter leistet auch keine Gewähr dafür, dass die Räume für den im §1 Abs. 1 festgelegten Zweck geeignet sind"
Ich habe mir diese Formulierung erklären lassen und man sagte mir, dass Folgendes dahinter steckt:
1. "Die Benutzung der Wohnräume erfolgt auf eigene Gefahr...." soll bedeuten, dass der Mieter nicht über die Stadt versichert ist und bei Unfällen o. Ä. nicht gehaftet wird. Ist das nicht grundsätzlich so, dass der Vermieter in solchen Fällen nicht haftet???
2. "Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Räume für den im....... festgelegten Zweck geeignet sind" soll bedeuten, dass die Stadt nicht garantiert, dass die Räume im Falle gewerblicher Nutzung für diesen Zweck geeignet sind. Wobei hier der angesprochene "§1 Abs. 1" lediglich beinhaltet, dass die Räume zu Mietzwecken genutzt werden.
Ich hatte schon etliche Mietverträge in der Hand und solche Formulierungen sind mir noch nie untergekommen.
Was sagt ihr dazu? Würdet ihr den Vertrag so unterschreiben?