Mietvertrag mit Formulierung "Nutzung der Räume auf eigene Gefahr" unterschreiben?

  • Guten Morgen,

    ich hätte die Möglichkeit eine Wohnung anzumieten, die der Stadt gehört. Dementsprechend würde der Vertrag mit selbiger geschlossen.

    Ich habe mir vorab den Mietvertrag geben lassen um ihn zu prüfen und mir ist folgender Absatz ins Auge gestochen:

    "Die Benutzung der Wohnräume erfolgt auf eigene Gefahr der Mieterin. Der Vermieter leistet auch keine Gewähr dafür, dass die Räume für den im §1 Abs. 1 festgelegten Zweck geeignet sind"

    Ich habe mir diese Formulierung erklären lassen und man sagte mir, dass Folgendes dahinter steckt:

    1. "Die Benutzung der Wohnräume erfolgt auf eigene Gefahr...." soll bedeuten, dass der Mieter nicht über die Stadt versichert ist und bei Unfällen o. Ä. nicht gehaftet wird. Ist das nicht grundsätzlich so, dass der Vermieter in solchen Fällen nicht haftet???

    2. "Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Räume für den im....... festgelegten Zweck geeignet sind" soll bedeuten, dass die Stadt nicht garantiert, dass die Räume im Falle gewerblicher Nutzung für diesen Zweck geeignet sind. Wobei hier der angesprochene "§1 Abs. 1" lediglich beinhaltet, dass die Räume zu Mietzwecken genutzt werden.

    Ich hatte schon etliche Mietverträge in der Hand und solche Formulierungen sind mir noch nie untergekommen.

    Was sagt ihr dazu? Würdet ihr den Vertrag so unterschreiben?

    Einmal editiert, zuletzt von Lariluh (4. Juli 2018 um 08:21)

  • So etwas habe ich auch noch nie gesehen, zumindest nicht im Wohnungsmietrecht.

    Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Räume für den im....... festgelegten Zweck geeignet sind" soll bedeuten, dass die Stadt nicht garantiert, dass die Räume im Falle gewerblicher Nutzung für diesen Zweck geeignet sind.

    Wenn das die Stadt, bzw. der Vermieter so meint, warum schreibt er das denn nicht in den Vertrag?

    Für mich kann die Aussage auch bedeuten, dass im Falle eines Heizungsausfalls im sibirischen Winter keine Instandsetzung des Vermieters erfolgt. Hier wäre zwar der Vermieter nach § 535 BGB in der Pflicht, aber was heißt das schon?

    Hier wäre der Ärger schon programmiert.

    "Die Benutzung der Wohnräume erfolgt auf eigene Gefahr der Mieterin

    Wenn es hier aufgrund eines Verschuldens des Vermieters zu einem "Unfall" kommt, haftet hierfür auch der Verursacher. Das lässt sich vertraglich nicht wirksam ausschließen.

    Würdet ihr den Vertrag so unterschreiben?

    Wenn ich Alternativen hätte, nein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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