Beiträge von alphas

    Das Wörtchen "kann" bedeutet, dass Einzelfallbezogen eine Änderung des Vertrags möglich ist. Hier muss der Mieter aber entsprechende Bedingungen erfüllen.


    In dieser E-Mail wurde als Bedingung die Vorlage eines Arbeitsvertrags benannt. Wenn die andere Mieterin allerdings nur einen Ausbildungsvertrag hat, ist diese Bedingung nicht erfüllt.

    Sie hat doch einen AV vorgelegt. Sie hat Ihre Ausbildung abgeschlossen und jetzt einen AV bekommen.

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag mit zwei Hauptmietern. Hierbei möchte ich aus dem Mietvertrag austreten, die andere Mieterin aber wohnen bleiben. Leider wehrt sich die Genossenschaft dagegen.

    Per E-Mail haben wir aber eine Bestätigung erhalten, das mit Vorlegen eines Arbeitsvertrages der Mietvertrag geändert werden kann. Dies haben wir jetzt getan. Nun möchte die Genossenschaft Gehaltsnachweise haben, die die andere Person logischerweise noch nicht haben kann.

    Anbei noch der Text der E-Mail welche die Mieterinn von der Genossenschaft erhalten hat:

    Hallo Frau W.,

    nach Rücksprache mit der Wohnungsverwalterin ist es leider nicht möglich Herrn K. eher aus dem Vertrag zu entlassen, auch nicht, wenn Sie einen Bürgen anbringen.

    Beenden Sie Ihre Ausbildung und legen mit Ihrem Arbeitsvertrag und der neuen Selbstauskunft von Ihnen, dass Schreiben auf Nachtragsänderung zum Dauernutzungsvertrag, dass Herr K. austreten möchte und Sie alleine den Vertrag übernehmen wollen – mit beiden Unterschriften und die Änderung der Bankverbindung vor.

    Freundliche Grüße

    Wie ist die rechtliche Lage?

    Mod: Name anonymisiert.

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