Hallo!
Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.7.2018 gekündigt.
Die Kaution wurde über eine Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung abgewickelt, sprich der Vermieter bekam anstelle einer Barkaution eine Urkunde.
Bisher haben wir die Urkunden am Tag der Wohnungsübergabe zurück erhalten. Da unser aktueller Vermieter aber ein wenig "anders" ist, rechnen wir damit, dass er uns die Urkunde nicht an eben diesem Tag aushändigen wird.
Wir werden uns , wie bisher auch, vom Vermieter ein Schriftstück unterzeichnen lassen, was unter Anderem den Zustand der Wohnung beinhaltet und beiderseitige Ansprüche aus dem Mietvertrag ab Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ausschließt. Erhalten wir also diese Unterschrift und die Kautionsurkunde zurück, ist das Thema gegessen.
Da wir, wie schon erwähnt, aber mit etwas anderem rechnen, hier die eigentliche Frage:
Wie lange darf der Vermieter die Urkunde nach Übergabe der Wohnung noch einbehalten und Ansprüche geltend machen?
Hierzu ist zu erwähnen, dass direkt am Folgetag, sprich am 1.8.2018, neue Mieter in die Wohnung einziehen!
Wird die Wohnung also am 1.8. an die neuen Mieter übergeben, sind diese ab diesem Zeitpunkt verantwortlich für Mängel an der Mietsache, oder?
Danach kann uns zumindest nach meinem Verständnis nichts mehr angelastet werden, was der Vermieter z. B. bei Übergabe mit uns nicht gesehen haben will und eben erst dann findet, wenn
die Wohnung bereits an die neuen Mieter übergeben wurde. Soweit richtig?
Wie ist hier also die Sachlage? Wann muss der Vermieter uns die Urkunde aushändigen und somit jeden Anspruch aus dem Vertrag mit uns abtreten?
Haben wir das Recht die Schlüssel so lange einzubehalten, bis der Vermieter uns die Urkunde aushändigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!