Ich habe 2011 mein erstes Mieterhöhungsverlangen erhalten und damals auch schriftlich zugestimmt.
Damals wurde ich in die Gruppe mittlere Wohnlage eingruppiert.
Nun habe ich ein erneutes Mieterhöhungsverlangen erhalten.
Bei einer Überprüfung wurde jetzt festgestellt, dass ich in die Gruppe einfache Wohnlage gehöre.
Kann rückwirkend eine Anpassung des m² Preis erfolgen aufgrund falscher Eingruppierung?
Gruß Golum