Beiträge von whitefeaek

    Wir haben uns entschieden, alles bemängelte auszubessern. Wir wollen einfach keinen Stress mehr, denn es hat uns viel Zeit, viel Nerven usw gekostet...

    Falls beim zweiten Mal wieder etwas sein sollte, ist das Sprichwörtlich "Ein Loch im großen Fenster suchen". Dann gehen wir den Weg mit einem Anwalt. Das geht so nicht.

    Hmm ok, nun ist es so, das wir vor der Schlüsselübergabe renoviert haben. Also Wände weiß gestrichen, Türrahmen lackiert, Boden ordentlich geschruppt usw.

    Dann hatten wir den Schlüsselübergabetermin. Da wurden einige Sache bemängelt, angeblich nicht ordentlich gestrichen usw. Jetzt sollen wir das ausbessern und renovieren jetzt zum 2ten Mal... Meine Frage ist, der nächste Übergabetermin steht fest, sollten wir nun alles stehen und liegen lassen, bzw Besenrein übergeben?

    Ich habe auch gelesen, das wenn sich heraustellt, das eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, man Schadensersatz fordern kann?

    Der Spruch von der Vermieterin am Ende auch: " Wir sind in der Rente und wollen nichts mehr investieren". Das kann mir egal sein...

    Bin Leihe deshalb diese Fragen:)

    Hi zusammen,

    gibt es hier jemanden, der mir sagen kann ob die Klausel in dem Vertrag wirksam ist? Es verwirrt mich etwas:

    xxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Vielen Dank vorab

    Link gelöscht! Dateien bitte grundsätzlich über Dateianhänge

    des Forums als PDF hochladen.

    Grace

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