Übernahmevertrag bestehende Mängel in der Wohnung

  • Hallo,
    ich habe eine Wohnung direkt vom Vormieter übernommen. Der Übernahmevertrag regelt, dass sämtliche Fristen, insbesondere die Fristen zu Schönheitsreparaturen unverändert fort bestehen. Nun habe ich bei der Wohnungsübergabe, die mit Protokoll zwischen mir und dem Vormieter erfolgte, festgestellt, das angebohrte Fliesen im Bad bestehen. Der Mietvertrag legt fest, dass Fliesen nicht angebohrt werden dürfen, daher meine Frage, ob ich, als Nachmieter dafür haften muss, oder der Vormieter, auch wenn es keine Übergabe unter Anwesenheit des Vermieters gab. Wie sieht es generell aus, muss ich für Schäden an der Mietsache, die ein Vormieter verursacht hat, nur weil ich einen Übernahmevertrag unterschrieben habe, aufkommen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, weil ich zu dieser Thematik bisher nicht viel im Netz gefunden habe.

  • Hallo,
    ich habe eine Wohnung direkt vom Vormieter übernommen.

    Das sollte man tunlichst vermeiden, denn nur Ihr Vermieter ist Ihr Vertragspartner, nicht der Vormieter.

    Der Übernahmevertrag regelt, dass sämtliche Fristen, insbesondere die Fristen zu Schönheitsreparaturen unverändert fort bestehen. Nun habe ich bei der Wohnungsübergabe, die mit Protokoll zwischen mir und dem Vormieter erfolgte, festgestellt, das angebohrte Fliesen im Bad bestehen.

    Und haben Sie diese Bohrerei im Protokoll vermerkt?

    Der Mietvertrag legt fest, dass Fliesen nicht angebohrt werden dürfen,

    Die Rechtsprechung sagt aber etwas anderes aus. Wenn das Bad nicht mit den allgemein gebräuchlichen Utensilien vom Vermieter ausgestattet ist, dann ist der Mieter berechtigt, Löcher (auch in die Fliesen) zu bohren, um diese Dinge zu befestigen:
    Mietrecht : Fliesen in Badenzimmern und Wohnung

    daher meine Frage, ob ich, als Nachmieter dafür haften muss, oder der Vormieter, auch wenn es keine Übergabe unter Anwesenheit des Vermieters gab. Wie sieht es generell aus, muss ich für Schäden an der Mietsache, die ein Vormieter verursacht hat, nur weil ich einen Übernahmevertrag unterschrieben habe, aufkommen?

    Klar, müssen Sie das. Warum haben Sie sonst einen Vertrag mit Ihrem Vormieter gemacht?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, weil ich zu dieser Thematik bisher nicht viel im Netz gefunden habe.

    Und bitte, die nächste Wohnung sollten Sie von Ihrem eigentlichen Vertragspartner, dem Vermieter übernehmen, und nicht vom Vormieter.

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