Hallo,
ich habe eine Wohnung direkt vom Vormieter übernommen. Der Übernahmevertrag regelt, dass sämtliche Fristen, insbesondere die Fristen zu Schönheitsreparaturen unverändert fort bestehen. Nun habe ich bei der Wohnungsübergabe, die mit Protokoll zwischen mir und dem Vormieter erfolgte, festgestellt, das angebohrte Fliesen im Bad bestehen. Der Mietvertrag legt fest, dass Fliesen nicht angebohrt werden dürfen, daher meine Frage, ob ich, als Nachmieter dafür haften muss, oder der Vormieter, auch wenn es keine Übergabe unter Anwesenheit des Vermieters gab. Wie sieht es generell aus, muss ich für Schäden an der Mietsache, die ein Vormieter verursacht hat, nur weil ich einen Übernahmevertrag unterschrieben habe, aufkommen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, weil ich zu dieser Thematik bisher nicht viel im Netz gefunden habe.
Beiträge von Foraminifere
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