Moin,
angenommen bei der Wohnungsübergabe wurde vergessen die Zählerstände aufzunehmen (Heizung, Wasser)
Wie kann dann eine korrekte Berechnung erfolgen?
Wer haftet für den Fehler? Meines Erachtens haben ja beide Parteien eine Sorgfaltspflicht?!
Moin,
angenommen bei der Wohnungsübergabe wurde vergessen die Zählerstände aufzunehmen (Heizung, Wasser)
Wie kann dann eine korrekte Berechnung erfolgen?
Wer haftet für den Fehler? Meines Erachtens haben ja beide Parteien eine Sorgfaltspflicht?!
Wie kann dann eine korrekte Berechnung erfolgen?
In dem der ausgezogene Mieter den Vermieter über den Fehler informiert. Wenn es aber moderne funkgesteuerte Zähler sind, sind die Daten gespeichert.
Was hat der ausgezogene Mieter damit zu tun? Es geht darum dass der noch in der Wohnung lebende Mieter keine Kenntnisse über den Anfangszählerstand hat. Es wird herkömmlich analog vor Ort abgelesen.
Was hat der ausgezogene Mieter damit zu tun? Es geht darum dass der noch in der Wohnung lebende Mieter keine Kenntnisse über den Anfangszählerstand hat.
Dann solltest Du das in deiner Fragestellung auch so formulieren. Wir müssen ja nicht rätseln, ob die Übergabe an den Mieter oder den Vermieter gemeint ist.
Wie kann dann eine korrekte Berechnung erfolgen?
Der Eigentümer ist nach § 9b Heizkostenverordnung in der Pflicht, eine Ablesung vorzunehmen. Tut er das nicht und er legt nach Wohnfläche um, hat der Mieter bei Zugang der Abrechnung ein Kürzungsrecht von 15%.
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