Erstattung Guthaben Nebenkosten

  • Hi,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten die ein dreistelliges Guthaben aufweisst.

    Hier schreibt der Vermieter:

    "Die Eigentümerin wird Ihnen das Guthaben nach Ablauf der Widerspruchsrist auf Ihr Konto überweisen."

    Das kann ich so nicht akzeptieren. Die Widerspruchsfrist beträgt ja meines Wissens 12 Monate.

    Weiterhin habe ich ja auch keine 12 Monate Zeit bei Forderungen seitens des Vermieters mit 12 Monate Zeit zu lassen.

    Ich soll jetzt ein Jahr auf mein Geld warten? Ich bin ja schon der Meinung dass der Vermieter das Geld innerhalb von 30 Tagen nach Legung der Nebenkostenrechnung zu überweisen hat.

    Im Mietvertrag gibt es darüber keine Vereinbarung.

    Meine Idee der Vorgehensweise:

    Schreiben mit Info dass das Vorgehen unzulässig ist.

    Fristsetzung 30 Tage ab Datum Betriebskostenabrechnung
    Nach Fristablauf Verrechnung des Guthabens mit künftig fälligen monatlichen Nebenkosten bis Guthaben aufgebraucht ist. (Kaltmiete bleibt unberührt.)

    Auszug aus dem Schreiben:

    Die Auszahlung des Guthabens in Höhe von "Betrag" € erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (12 Monate) ist nicht zulässig, sondern hat umgehend zu erfolgen. (vgl. BGH, NZM 2005, 342)

    Die Vorlage der Nebenkostenabrechnung begründet die Fälligkeit des Guthabens.

    Gemäß § 286 III 1 BGB kommt der Vermieter 30 Tage nach Abrechnung in Verzug.

    Ich bitte Sie daher die Erstattung bis zum 16.07.2018 auf folgendes Konto zu veranlassen:

    Bankverbindung

    Erfolgt die Erstattung nicht fristgerecht, werde ich das Guthaben mit künftig fällig werdenden Nebenkostenforderungen ab dem 01.08.18 verrechnen bis das Guthaben aufgebraucht ist.


    Danke für Eure Meinungen / Tipps

    Einmal editiert, zuletzt von miwe (16. Juni 2018 um 10:36)

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