Renovieren ja oder nein

  • Hallo,

    Wir ziehen Ende Juli aus unserer Wohnung.

    Der Vermieter hat und jetzt informiert das wir die Wohnung in hellen Tönen zur Übergabe zu streichen haben .

    Ich bin der Meinung, das meiste ist noch gar nicht Renovierungsbedürftig.

    Ich habe in unserem Mietvertrag keine Klausel über Schönheitsreparaturen gefunden wie streichen usw.

    Das einzige Satz der da steht ist , die Wohnung wurde renoviert übergeben und ist so sich zurückzugeben.‘

    Ist das so richtig bzw. rechtens .

    Freundliche Grüße Daniel

  • Das lässt sich aus der Ferne nicht wirklich einschätzen, da wir den tatsächlichen Zustand nicht kennen.

    In welchen Farben habt Ihr die Wohnung denn gestrichen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist alles mehr ins beige gehalten.

    Ist es denn normal das nur dieser eine Satz dazu im Vertrag steht , bzw heißt es wenn nur dieser Satz da steht ohne irgendwelche Klauseln , das ich dann definitiv verpflichtet bin ?

    Danke für die Hilfe .

  • Ist es denn normal das nur dieser eine Satz dazu im Vertrag steht , bzw heißt es wenn nur dieser Satz da steht ohne irgendwelche Klauseln , das ich dann definitiv verpflichtet bin ?

    Mittlerweile heißt es bei Schönheitsreparaturklauseln: In der Kürze liegt die Würze.

    Es wäre also durchaus denkbar, dass diese Vereinbarung so wirksam sein kann. Das hängt aber von vielen Faktoren ab.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es deutlich stressfreier ist, wenn ihr einfach nochmal durchstreicht. Macht Ihr das nicht, dann rennt Ihr schlimmstenfalls Eurer Kaution hinterher.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja glaube ich ,

    Aber da der Vermieter sich sowieso xxxxxxxxxx benimmt , würde ich ihm gerne gönnen das er selber streicht .

    Deswegen würde es mich halt rechtlich interessieren.

    Der zweite Grund ist Zeitmangel.

    Bin gerade 24 Stunden jeden Tag auf der Baustelle am Haus .

    Bitte bei der Wortwahl sorgfältiger abwägen!

    Grace

  • Deswegen würde es mich halt rechtlich interessieren.

    und genau hierzu kann man keine Entscheidung geben, da es hier die verschiedensten Einzelurteile gibt. Mal so, mal so. Es hängt auch vom tatsächlichen Zustand der Wohnung ab. Diese Einschätzung ist dann immer subjektiv.

    Du kannst abwägen: Entweder die Zeit zum streichen nehmen, oder lieber diese Zeit in einen vielleicht jahrelangen Rechtsstreit investieren, der auch Nerven kostet.

    Wenn der Vermieter der Meinung ist, ihr müsst streichen, wird er euch kaum freiwillig die Kaution zurückzahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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