Hallo,
Wir ziehen Ende Juli aus unserer Wohnung.
Der Vermieter hat und jetzt informiert das wir die Wohnung in hellen Tönen zur Übergabe zu streichen haben .
Ich bin der Meinung, das meiste ist noch gar nicht Renovierungsbedürftig.
Ich habe in unserem Mietvertrag keine Klausel über Schönheitsreparaturen gefunden wie streichen usw.
Das einzige Satz der da steht ist , die Wohnung wurde renoviert übergeben und ist so sich zurückzugeben.‘
Ist das so richtig bzw. rechtens .
Freundliche Grüße Daniel