Haftung - wenn verlegte leitung angebohrt wird

  • Hallo!

    Ich wollte mal fragen wie es mit der Haftung aussieht wenn ich beim Küchenschränke aufhängen versehentlich eine Leitung anbohre, die nicht standartmäßig verlegt wurde, bzw. wenn sich der Hausmeister und der Techniker weigern uns zu helfen?

    Situation ist folgende:

    Wir wollen über dem Waschbecken (Küche) 2 Hängeschränke anbringen. Der Leitungsmesser ist bringt nichts da er einfach überall an der Wand piepst (ist der teure von Bosch kein Mist).

    Also haben wir den Hausmeister gefragt. der hatte schlicht ausgedrückt weder Ahnung noch Bock (er hat vergessen das Telefon aufzulegen bevor er sich mit seinem Kollegen über meine Anfrage lustig gemacht hat...)

    Deshalb haben wir bei der Hausverwaltung angerufen. Die wollte uns nen Techniker schicken weil sie keine Pläne haben. Dann kam 4 Wochen keine Rückmeldung. Heute waren wir persönlich da. Und zufällig saß der Techniker daneben und meinte nur dass er "ja auch nicht wüsste wo die Leitungen liegen", "er kann da nichts machen" und "Der der bohrt muss ja auch wissen was er macht". Toll.

    Tja Küche ohne Küchenschränke geht nicht. Also müssen wir bohren und darauf vertrauen dass keine Leitungen kreuz und quer liegen etc.

    Also: Falls wir Pech haben und doch ne Leitung erwischen, wer muss dann den Schaden übernehmen? Wir haben ja wirklich versucht uns abzusichern. Aber weder Hausmeister noch Techniker wollen es überhaupt versuchen und Leitungspläne gibts nicht... Tja. Was tun?

    Einmal editiert, zuletzt von wggeist (11. Juni 2018 um 09:56)

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich wollte mal fragen wie es mit der Haftung aussieht wenn ich beim Küchenschränke aufhängen versehentlich eine Leitung anbohre,


    Schonmal was von vorheriger Ortung elektrischer Leitungen gehört?

    Wer selber Löcher bohrt, sollte das wissen, sich informieren und man

    muss dann nicht über Haftung nachdenken. Ein Ortungsgerät kaufen,

    oder bestellen. Dann damit die Wand abtasten und schon kann nichts

    mehr passieren. Man kann gefahrlos bohren. Das hat auch nichts mit

    schlecht verlegten Leitungen zu tun, sondern man muss einfach wissen,

    wo sie liegen. Dazu muss man sie finden.

    Gruß



  • Er hat doch eins von Bosch. Vielleicht ein Fehler in der Handhabung?

    Vermute ich mal, habe auch schon viele Löcher gebohrt und

    noch nie eine Leitung erwischt. Jedenfalls haftet TE, wenn

    er eine Leitung erwischt und nicht der Vermieter.



  • Einen Leitungssucher kann ich bedienen. Wenn man z.B in einem Hochhaus wohnt, dann kann der Stahlbeton schon mal störend sein.

    Statt darüber zu diskutieren ob ich inkompetent bin wäre eine ansatzweise nützliche Antwort auf die gestellte Frage wünschenswert

  • Du haftest für Alle Schäden, die du vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hast. Bei Stromleitungen hast du daher die Pflicht dich über das Verlaufen dieser Stromleitungen zu informieren. Dies hast du ja nun mehrmals versucht. Auch die manuelle Überprüfung scheint ja gescheitert zu sein.

    Das Problem was du jetzt hast, das du noch immer in Ungewissheit bist. Für mich wäre eine Haftung daher noch immer nicht ausgeschlossen, gleichwohl kann ich mir vorstellen, das dem Vermieter eine Mitschuld trifft, da er auch seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.

    Beste Möglichkeit? Ein Haftungsverzicht für (fahrlässige) angebohrte Leitungen in der Küche mit der Mietverwaltung vereinbaren. Anders falls solltest du eine Anwalt fragen über die genaue Haftungslage.

  • Das Problem mit diesen Ortungsgeräten für Stromleitungen hatte ich auch schon. Die taugen alle nichts. Unseres hat auch andauernd gepiept...

    Ich würde auch sagen, du haftest selber für die Schäden.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundsätzlich haftet derjenige, der die Leitungen anbohrt. Wenn man hier unsicher ist, dann würde ich hier einen professionellen Handwerker mit der Installation beauftragen, welcher dann im Zweifel haftet.

    Der kostet nicht die Welt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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