Mietwechsel WG - Neuvertrag? Spätere Mieterhöhung

  • liebe Forenmitglieder,

    vielleicht habt ihr eine Meinung zu folgendem Fall:

    Eine 3 er WG hat einen Mietvertrag (alle 3 sind Hauptmieter. In dem Vertrag steht unter der Adresse "die Wohnung wird bei Vertragsbeginn von 3 Personen genutzt.")

    In der Vergangenheit war es üblich, dass manchmal ein Mieter ausgezogen ist (gekündigt hat beim Vermieter) und die WG einen neuen Nachmieter gesucht hat. Der Vermieter war bis dato immer damit einverstanden.

    Nun war es wieder der Fall, dass ein Mitbewohner ausgezogen ist und einen Nachmieter gefunden hat zum 01.05.

    Der Vermieter war damit einverstanden und erhielt die Personalien vom neuen Mieter.

    Kurz vor dem Einzug teilte der Vermieter telefonisch mit, dass er die Miete erhöhen möchte ab sofort.. die WG Mitbewohner erklärten, dass dies ein ungünstiger Zeitpunkt sei, da evtl der neue Mieter dann abspringt (er hat noch keinen Vertrag unterzeichnet).

    Der Vermieter akzeptierte dies und schickte ein paar Tage vor dem Einzug einen Mietvertrag mit allen drei Hauptmietern (also den zwei alten und dem neuen) und listet die alte Kaltmiete, Heizkosten und Nebenkosten auf. Der Mietpreis bis 31.12.18 beträgt x Euro.

    Darunter macht er einen Absatz und schreibt, der Mietpreis ab 01.01.19 beträgt:

    Die Nettomiete ist hier um 19 Prozent angehoben.

    Darunter sollen alle WG Mitglieder unterschreiben, er selbst hat noch nicht unterzeichnet. Ein Datum bei den Unterschriften steht noch nicht dabei.


    Jetzt die Fragen:

    Darf er einfach einen neuen Mietvertrag schicken? Verlieren die zwei alten Mieter nicht dadurch ihren Bestandsschutz?

    Darf er die Mieterhöhung gleich in den Mietvertrag aufnehmen? Muss er nicht mindestens 15 Monate warten? Die Mieterhöhung von 19 Prozent ist nicht durchsetzbar, oder? Wie viel darf er maximal erhöhen? (Am Telefon meinte er, dass er davor 7 Jahre nicht erhöht hätte..bei einem Neuvertrag wäre das aber egal, oder?)

    Muss er die Mieterhöhung begründen?

    Die Wohnung is alt, nichts wurde renoviert..alte Böden etc.

    Würde eine Begründung aufgrund des Mietspiegels reichen?

    Müssen die alten Mieter diesen neuen Mietvertrag unterzeichnen? Oder wäre es ratsam ihn nicht zu unterzeichnen?

    Vielen Dank!!!!!! :)

  • Da bei euch die Miete an die örtliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) angepasst werden soll, ist die Mieterhöhung grundsätzlich zulässig, denke ich. Bei eurer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung könnt ihr euch darüber informieren wie hoch diese gerade ist.

    Vorraussetzungen:

    • Miete darf in den letzten 3 Jahren um nicht mehr als 20% bzw. 15% angestiegen sein
    • Mieterhöhung muss schriftlich mitgeteilt werden
    • Begründung für die Erhöhung (z.B. Mietspiegel)
    • Mieter muss Angaben zum aktuellen Mietspiegel des Ortes erhalten
    • Miete kann nach Erhalt des Schreibens nach 2 Kalendermonaten erhöht werden

    Alle meine Beiträge stellen meine Meinung dar. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Aussagen sind nicht garantiert und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

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