Sicherung der Kellerräume

  • Hi,

    folgende Situation:

    bei uns im Haus war es so, dass zu den unmöglichsten Zeiten die Haustür abgeschlossen war.

    Ich habe die Hausverwaltung gebeten dafür Sorge zu tragen dass die Tür nicht mehr abgeschlossen wird. (Fluchtweg).

    Es handelt sich um eine Haustür die zuverlässig schließt und von aussen ohne Schlüssel und nur mit extremer Gewalt und Krach zu öffnen ist.

    Der Bitte ist die Hausverwaltung nachgekommen.

    Weiterhin befindet sich eine Arztpraxis im Haus - diese hat eine Praxisschaltung - d.h. wenn man klingelt geht zu den Öffnungszeiten der Praxis die Haustür von selbst auf. (Summer).

    Sprich: Sich Tagsüber Zutritt ohne Schlüssel / Gewalt zum Hausflur zu beschaffen stellt kein Problem dar.

    Aus eben genannten Gründen haben die Hausbewohner die berechtigte Angst vor Kellereinbrüchen.

    Die Situation im Keller ist folgende:

    Einfachste Kellerboxen aus Holzlatten mit Vorhängeschloss.

    Zwischentür ohne Schloss vorhanden - das Schloss kann aber ohne Probleme nachgerüstet werden.

    Realistisch betrachtet gibt es keinerlei "Einbruchshemmnisse" durch die Bauweise der Kellerboxen.

    Aufgrund des Materials "Holz" nützt das beste Schloss und der beste Riegel nichts.

    Die Zwischentür ist stabil und ohne verbauten Zylinderschloss.

    Der Vermieter weigert sich vehement die vergleichsweise geringe Investition zu tätigen und dort ein Schloss einzubauen.

    Selbst der Vorschlag die Kosten selbst zu tragen wird nicht akzeptiert.

    Ich bin ja schon der Meinung dass der Vermieter hier in der Pflicht ist das Schloß zu verbauen.

    Wie kann ich den Vermieter dazu bewegen die Keller entsprechend abzusichern? Welche Argumente wären da anzuwenden?

    Hat der Vermieter die Pflicht Kellerräume entsprechend abzusichern - vor allem weil ja in seinem Interesse auch viel Publikumsverkehr herrscht? (Praxis)

    Mein Ziel ist es, das Problem mit Ruhe, ordentlichen Argumenten und ohne Anwalt aus der Welt zu schaffen.

    Besten Dank für eure Hilfe.

  • Das einzige Argument auf eurer Seite wäre wirklich, das ihr die Kosten selbst übernimmt. Argumentieren könnte man noch etwas damit, das Jugendliche dann eventuell Feuer legen oder Schmierereien entstehen oder ähnliches.

    Aber einen rechtlichen Anspruch auf eine Nachrüstung der Tür sehe ich nicht. Einmal war bereits beim Einzug ja wohl schon ersichtlich wie sich die Sicherheitslage darstellt und die Keller sind halt grundsätzlich durch Schlösser geschützt. Erst wenn es konkrete Anzeichen für eine Gefährdung gibt (Einbrüche beim Nachbar oder direkt Vorfälle im Haus) könnte man einen direkten Anspruch herleiten. So allgemein eher nicht.

    Klar ist es etwas unlogisch vom Vermieter, das er den Einbau durch euch selbst untersagt, aber kann man nichts machen.

  • Eine Verpflichtung des Vermieters sehe ich hier nicht wirklich, zumal - wie @darkshadow schon schrieb - die Situation bei Einzug bekannt war.

    Der Vermieter weigert sich vehement die vergleichsweise geringe Investition zu tätigen und dort ein Schloss einzubauen.

    Da kann man sich auch täuschen. Kostenintensiv ist in der Regel nicht das Schloss, sondern die Schlüssel.

    Ein Beispiel aus meiner Erfahrung. In die Kellerräume meiner Verwaltungsobjekte müssen nicht nur die Mieter kommen, sondern auch Angestellte der Verwaltung, Handwerker (Havariedienste) und teilweise auch Energieversorger.

    Folglich gibst Du hier nicht einfach nur ein paar Schlüssel an die Mieter, sondern auch an die Dienstleister. Da Du natürlich auch verhindern willst, dass sich Hinz & Kunz einen Schlüssel nachfertigen, musst Du die Anlage mittels Schlüsselkarte schützen lassen.

    Das kostet....

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Zur Ergänzung: Laut Mietern gab es vor meinen Einzug bereits mehrere Einbrüche und Mieter wurden erheblich geschädigt.

    Diese Information hatte ich beim Einzug nicht.

    Den "Schließdienst" übernimmt unser Hausmeister hier im Objekt - externe Dienstleister benötigen folglich keine Schlüssel.

    Beste Grüsse

    Michael

  • Ehrlich gesagt, erscheint mir die Zwischentür als ähnliches Einbruchshinderniss wie die Gitterboxen selbst. Wer sich mittels Brechstenge o.ä. Zutritt zu den Boxen verschafft wird das wohl auch bei der Tür ohne Probleme schaffen.

    Letztendlich sehe ich hier jedenfalls keine Pflicht des Vermieters. Eigentlich sollte doch klar sein, das man wirklich wertvolle Gegenstände nicht unbedingt im Keller lagern sollte.

  • Hi,

    ein zusätzliches Hindernis ist sehr Wohl ein Hindernis - die Tür ist aus Metall - jedes Hindernis was die Einbruchsdauer verlängert dient der Vereitelung solcher Straftaten. Der Einbrecher sieht auch dadurch nicht was sich dahinter verbirgt und kann den weiteren Aufwand / Nutzen

    dadurch nicht einschätzen. Weiterhin hat nicht jeder Mieter die Lust und auch den Platz das teure Rad in die Wohnung zu schleppen und dort zu deponieren.

    Eine Brechstange ist zum Aufbruch der Kellerboxen nicht nötig - gute Muckis reichen da völlig aus.

    Letztlich ist ja der Vermieter derjenige, der für die "Unsicherheit" im Hause sorgt, in dem er an eine Arztpraxis vermietet die jedem Fremden Zugang ins Haus ermöglicht. Die Vermietung ist völlig legitim und ich habe kein Problem damit. Meiner Meinung nach hat der Vermieter dann aber Vorkehrungen gegen Gefahren zu treffen, die durch den zwangsläufig erhöhten Publikumsverkehr entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von miwe (16. Juni 2018 um 16:27)

  • Ein Frage, wenn dich die Situation so stört, warum hast du dann gemietet? Hat sich sich Situation nach deinem Einzug verändert?
    Deine Frage ist doch am Ende ob du vor Gericht chancen hättest da irgend was zu erstreiten. Das sehe ich halt nicht, da faktisch nun mal die Boxen abzuschließen sind, und sich der Zustand ja offenbar schon zum Zeitpunkt deines Einzuges auch schon so war.

    Über das was nett oder vieleicht sinnvoll wäre, brauchen wir uns doch nicht unterhalten, das mache lieber mit deinem Vermieter.

    Meiner Meinung nach hat der Vermieter dann aber Vorkehrungen gegen Gefahren zu treffen, die durch den zwangsläufig erhöhten Publikumsverkehr entstehen.

    Also abschließbare Kellerboxen sind eigentlich in vielen Häusern üblich und eine normalität. Ich glaube auch nicht das es da Probleme z.Bsp. mit einer Versicherung geben könnte, solange man den Zustand richtig angibt. Ansonsten und wenn du im Keller wirklich was werthaltiges lagern möchtest, kann man ja auch selbst zu Tat schreiten und die Box dementsprechend verstärken, das ein Einbruch eben schwerer wird.

    Recht simpel und preiswert wäre z.bsp. das anbringen von Gitterdraht an der Innenseite und verstärkte Riegel und Schlösser.

  • Hi,

    ich verstehe deine Argumentation durchaus. Aber: Bei dem Haus handelt es sich nicht um ein reines Wohnhaus sondern um ein Wohn und Geschäftshaus mit erhöhtem Publikumsverkehr durch die Arztpraxis. Dem Vermieter sind Einbrüche bekannt. (War bei mir beim Einzug nicht der Fall) Die Boxen zu verstärken halte ich für wenig sinnvoll - Holz bleibt nunmal Holz. Weiterhin ist dies ein baulicher Eingriff, der seitens des Mieters Genehmigungspflichtig ist.

    Der hier deutlich geringere und auch effektivere Aufwand wäre der Einbau des Schlosses in der eigentlich doch recht massiven Zwischentür. Klar - der Vermieter will Geld sparen - der Mieter aber auch. Warum sich der VM querstellt beim selbst finanzierten Schlosseinbau bleibt mir nachwievor ein absolutes Rätsel und ist für mich in kleinster Weise nachvollziehbar. Die Situation hat mich beim Einzug nicht gestört da ich keine Kenntnisse über Kellereinbrüche hatte.

  • Warum sich der VM querstellt beim selbst finanzierten Schlosseinbau bleibt mir nachwievor ein absolutes Rätsel und ist für mich in kleinster Weise nachvollziehbar.

    Die Frage kann ich auch nicht beantworten, aber manchmal muß man so etwas eben auch einfach akzeptieren.

    Die Boxen zu verstärken halte ich für wenig sinnvoll - Holz bleibt nunmal Holz.

    Von innen ein Gittergewebe anbringen ist ein echtes Einbruchshemmnis, und das wird auch nur angetackert und kann auch wieder entfernt werden. Klar, wer mit schwerem Gerät anrückt bekommt auch das klein.

    Bei dem Haus handelt es sich nicht um ein reines Wohnhaus sondern um ein Wohn und Geschäftshaus mit erhöhtem Publikumsverkehr durch die Arztpraxis. Dem Vermieter sind Einbrüche bekannt.

    Dann bleibt es dir ja immer noch den Rechtsweg zu beschreiten wenn du der Meinung bist das das vor Gericht durchsetzbar ist. Ich hätte da halt starke Zweifel.

  • Also hier kommt ein Forum auch an seine Grenzen.

    Du wolltest mehrere Meinungen hören, die haben wir dir jetzt gegeben. Ich halte es auch noch immer für durchaus schwierig hier einen Anspruch durchzusetzen. Aber auszuschließen ist es natürlich nicht. Jedoch werden wir hier keine endgültige Antwort geben können.

    Jetzt fangen wir damit an die Argumente zu wiederholen. Darum schließe ich dieses Thema.

    Wenn sich der Vermieter weiter weigert muss du dich rechtlich fundiert beraten lassen. Aber auch da wirst du keine endgültige Antwort bekommen, gerade bei solchen Sachen bleibt immer ein recht hohes Prozessrisiko nehme ich an.

    Falls sich was neues ergibt schreibe eine PN an das Team und das Thema wird wieder eröffnet.

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