Hi,
folgende Situation:
bei uns im Haus war es so, dass zu den unmöglichsten Zeiten die Haustür abgeschlossen war.
Ich habe die Hausverwaltung gebeten dafür Sorge zu tragen dass die Tür nicht mehr abgeschlossen wird. (Fluchtweg).
Es handelt sich um eine Haustür die zuverlässig schließt und von aussen ohne Schlüssel und nur mit extremer Gewalt und Krach zu öffnen ist.
Der Bitte ist die Hausverwaltung nachgekommen.
Weiterhin befindet sich eine Arztpraxis im Haus - diese hat eine Praxisschaltung - d.h. wenn man klingelt geht zu den Öffnungszeiten der Praxis die Haustür von selbst auf. (Summer).
Sprich: Sich Tagsüber Zutritt ohne Schlüssel / Gewalt zum Hausflur zu beschaffen stellt kein Problem dar.
Aus eben genannten Gründen haben die Hausbewohner die berechtigte Angst vor Kellereinbrüchen.
Die Situation im Keller ist folgende:
Einfachste Kellerboxen aus Holzlatten mit Vorhängeschloss.
Zwischentür ohne Schloss vorhanden - das Schloss kann aber ohne Probleme nachgerüstet werden.
Realistisch betrachtet gibt es keinerlei "Einbruchshemmnisse" durch die Bauweise der Kellerboxen.
Aufgrund des Materials "Holz" nützt das beste Schloss und der beste Riegel nichts.
Die Zwischentür ist stabil und ohne verbauten Zylinderschloss.
Der Vermieter weigert sich vehement die vergleichsweise geringe Investition zu tätigen und dort ein Schloss einzubauen.
Selbst der Vorschlag die Kosten selbst zu tragen wird nicht akzeptiert.
Ich bin ja schon der Meinung dass der Vermieter hier in der Pflicht ist das Schloß zu verbauen.
Wie kann ich den Vermieter dazu bewegen die Keller entsprechend abzusichern? Welche Argumente wären da anzuwenden?
Hat der Vermieter die Pflicht Kellerräume entsprechend abzusichern - vor allem weil ja in seinem Interesse auch viel Publikumsverkehr herrscht? (Praxis)
Mein Ziel ist es, das Problem mit Ruhe, ordentlichen Argumenten und ohne Anwalt aus der Welt zu schaffen.
Besten Dank für eure Hilfe.